Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025: Was Unternehmer wissen müssen
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Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst.
Inhalt
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Elektronische Registrierkassen: Welche Informationen müssen Unternehmer übermitteln?
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An wen und wie müssen die Kassen-Informationen übermittelt werden?
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Verzögerung bei der Einführung der Meldepflicht für Registrierkassen
Für wen gilt die Meldepflicht?
Die Meldepflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmer – einschließlich Kleinunternehmer –, die elektronische Registrierkassen verwenden.
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht gibt es nur bei Taxametern ohne technische Sicherheitseinrichtung.
Gemietete und geleaste Kassensysteme werden gleich behandelt wie gekaufte Systeme!
Elektronische Registrierkassen: Welche Informationen müssen Unternehmer übermitteln?
Unternehmer müssen folgende Angaben übermitteln:
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Name des Steuerpflichtigen
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Steuernummer des Steuerpflichtigen
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Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
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Seriennummer der Registrierkasse
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Datum der Anschaffung und Inbetriebnahme
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Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)
An wen und wie müssen die Kassen-Informationen übermittelt werden?
Die Informationen müssen an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über »Mein Elster« und die ERiC-Schnittstelle, alternativ kann eine XML-Datei hochgeladen werden.
»ERiC« steht für ELSTER Rich Client. Die ERiC-Schnittstelle ist im Grunde ein Programm, das dabei hilft, Steuerdaten sicher und korrekt an das Finanzamt zu übermitteln. Bevor die Daten ans Finanzamt geschickt werden, prüft das Programm, ob alle Angaben richtig und vollständig sind. Die Daten werden dann verschlüsselt und sicher über das Internet gesendet. Nach dem Senden erstellt das Programm eine Bestätigung darüber, das zeigt, dass die Daten erfolgreich übermittelt wurden.
Eine Meldung über Formulare, Anlagen, PDF-Vordrucke oder Ähnliches ist nicht möglich.
Die Verantwortung für die Meldung liegt beim Betriebsinhaber. Dieser kann der auch eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.
Welche Fristen gelten für die Meldung der TSE-Kasse?
Elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Ausnahme: Wenn ein Kassensystem vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wird, muss es nicht mehr gemeldet werden.
Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Auch die Außerbetriebnahme eines Systems muss innerhalb eines Monats gemeldet werden. Dazu gehören auch Fälle, in denen eine Kasse gestohlen wurde, defekt oder kaputt gegangen ist.
Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 1 AO und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Die genaue Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes variieren.
Da die Registrierungspflicht Teil einer größeren Initiative zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist, gehen wir davon aus, dass die Bußgelder eher hoch ausfallen werden.
Verzögerung bei der Einführung der Meldepflicht für Registrierkassen
Die Anmeldepflicht für elektronische Registrierkassen war eigentlich schon länger geplant: Sie wurde im Rahmen des »Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen« eingeführt, das am 22. Dezember 2016 verabschiedet wurde. Die Meldepflicht für ZSE-Kassen sollte ab 2020 gelten.
Ein Hauptgrund für die Verzögerung war das Fehlen eines geeigneten elektronischen Meldeverfahrens, denn weder auf Papier noch digital gab es ein Verfahren, das die Anforderungen erfüllte.
Die Entwicklung und Implementierung der notwendigen technischen Infrastruktur, insbesondere die Integration in das Programm »Mein Elster« und die ERiC-Schnittstelle, nahm mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich geplant.
Um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben, wurden Übergangsregelungen eingeführt, die die Fristen mehrfach verlängerten (darüber haben wir zum Beispiel hier berichtet).
Ab dem 1. Januar 2025 steht nun endlich die elektronische Meldemöglichkeit zur Verfügung, und die Unternehmen müssen ihre Registrierkassen entsprechend melden.
Weitere wichtige Änderungen für Selbstständige ab 2025
E-Rechnung für Unternehmer ab 2025: Ab 2025 wird die Verwendung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmern Pflicht. Wir informieren über Ausnahmen, Übergangsregelungen und wichtige Schritte zur Vorbereitung von Unternehmen.
Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025: Ab dem 1.1.2025 treten bedeutende Änderungen für Kleinunternehmer in Kraft. Selbstständiger sind ab dem 1.1.2025 unmittelbar von der neuen Rechtslage betroffen. Es gibt keine Übergangsregelungen oder Übergangsfristen.
Steueränderungen ab 2025: Trotz Ampel-Aus treten auch 2025 wieder zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen für private Steuerzahler und für kleine Unternehmen zusammengefasst.
(MB)