Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen
Bei Bauleistungen muss der Leistungsempfänger alle Steuerabzugsbeträge eines Monats bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Die Anmeldung des Steuerabzugsbetrags erfolgt auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken.