Übersicht der abziehbaren Kfz-Kosten bei Selbstständigen
Bei jedem betrieblichen Fahrzeug fallen laufende Kosten an. Diese Kosten sind auch bei einem gemischt genutzten Pkw mit wenigen Ausnahmen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar, egal ob sie auf einer privaten oder betrieblichen Fahrt entstanden sind. Es wird nicht danach unterschieden, ob das Fahrzeug wegen betrieblicher Nutzung über 50 % zum notwendigen Betriebsvermögen gehört oder ob es wegen betrieblicher Nutzung zwischen 10 % und 50 % zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört.
Bei Gewinnermittlung über die Anlage EÜR werden die laufenden Kfz-Kosten in einer eigenen Zeile eingetragen.
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