Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen
Über das Produkt
Immer mehr Geschäftswagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Allerdings wird die Sonderzahlung bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten zeitanteilig auf die Nutzungsdauer des Leasing-Vertrags verteilt, wodurch die Kostendeckelung kaum noch zum Zuge kommt.
Falls Sie Ihr Leasing-Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich nutzen, müssen Sie für die private Nutzung einen Privatanteil nach der 1 %-Regelung versteuern (und diesen gewöhnlich der Umsatzsteuer unterwerfen). Das bedeutet eine fiktive Betriebseinnahme von monatlich 1 % des Bruttolistenpreises. Der pauschalen 1 %-Methode können Sie nur entgehen, indem Sie ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen.
In unserem E-Book erfahren Sie auch, welche Vorschriften bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % gelten und welche steuerlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn Sie das Auto am Ende der Vertragslaufzeit kaufen.
Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).