Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
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Ab Herbst 2024 soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander vereinfachen. Was kommt da auf die Betroffenen zu?
Inhalt
Wen betrifft das?
Der Begriff »wirtschaftlich tätige Personen« bezieht sich auf alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen. Dazu gehören nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende im traditionellen Sinn, sondern auch Einzelpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln. Auch Organisationen, die Teil der öffentlichen Verwaltung sind oder soziale, kulturelle oder sportliche Dienste anbieten, können als wirtschaftlich tätig betrachtet werden, wenn sie ihre Leistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Entscheidend ist, dass eine Tätigkeit vorliegt, die im Austausch von Gütern oder Dienstleistungen besteht, unabhängig davon, ob ein direkter finanzieller Gewinn angestrebt wird.
Die Einstufung als »wirtschaftlich tätig« ist die Voraussetzung dafür, dass eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wird.
Ab wann gibt es die Wirtschafts-IdNr.?
Die Einführung der W-IdNr. ist für den Herbst 2024 geplant. Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden.
Diese Erst-Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen wird in mehreren Stufen erfolgen und soll 2026 abgeschlossen werden.
Einzelheiten zur W-IdNr., wie zum Beispiel Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung, sollen mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) geregelt werden.
Zu dieser Verordnung wurde gerade ein Referentenentwurf auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (PDF) veröffentlicht.
Muss man die Wirtschafts-IdNr. beantragen?
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Die Nummer wird den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll, so steht es im Entwurf der Einführungsverordnung, allen wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30. September 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erteilt wurde, diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu.
Kleinunternehmer und andere wirtschaftlich Tätige, denen bis zum 30. September 2024 keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde, erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn für sie auf der sicheren Kommunikationsplattform der Finanzbehörden nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung ein Benutzerkonto eingerichtet ist.
Den übrigen wirtschaftlich Tätigen soll eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt werden, sobald die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Ist die W-IdNr. das gleiche wie die Umsatzsteuer-ID?
Jein – nach § 2 Abs.1 des Entwurfs der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern teilt das Bundeszentralamt für Steuern «den wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30. September 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes erteilt wurde, diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu.« In diesem Fall würde die USt-ID der W-IdNr. entsprechen.
Bei anderen Betroffenen, die bisher keine USt-ID haben und die »nur« eine Wirtschafts-ID erhalten, ist jedenfalls der Aufbau der Identifikationsnummer gleich gestaltet wie bei der USt-ID: Die Nummer wird aus den Buchstaben 'DE' gefolgt von neun Ziffern bestehen.
Streng genommen handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Nummern, die für verschiedene Zwecke verwendet werden.
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Die W-IdNr. ist ein neues Identifikationsmerkmal, das speziell für wirtschaftlich tätige Personen eingeführt wird, um eine klare Trennung zwischen betrieblichen und privaten Steuerangelegenheiten zu ermöglichen.
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Die USt-IdNr. dagegen ist schon lange im Einsatz und dient vor allem der Abwicklung von umsatzsteuerlichen Vorgängen im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU.
Es gibt also künftig drei Identifikationsnummern:
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die Umsatzsteuer-ID für umsatzsteuerliche Zwecke,
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die Wirtschafts-ID für wirtschaftlich Tätige,
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die Steuer-ID für alle Menschen.
Welche Daten speichern die Finanzbehörden bei der Verarbeitung der W-IdNr.?
Die W-IdNr. wird im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Dort dient sie zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.
Das Basisregister für Unternehmen wird beim Statistischen Bundesamt (destatis) geführt und befindet sich zurzeit noch im Aufbau (mehr dazu bei destatis.de).
Welche Daten im Einzelnen gespeichert werden, ist in § 139c der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Zu natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, werden folgende Daten gespeichert (§ 139c Abs. 3 AO):
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Wirtschafts-Identifikationsnummer,
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Identifikationsnummer,
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Firma (§§ 17ff. des Handelsgesetzbuchs) oder Name des Unternehmens,
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frühere Firmennamen oder Namen des Unternehmens,
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Rechtsform,
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Wirtschaftszweignummer,
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amtlicher Gemeindeschlüssel,
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Anschrift des Unternehmens, Firmensitz,
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Handelsregistereintrag (Registergericht, Datum und Nummer der Eintragung),
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Datum der Betriebseröffnung oder Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit,
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Datum der Betriebseinstellung oder Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit,
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zuständige Finanzbehörden,
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Unterscheidungsmerkmale nach Absatz 5a,
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Angaben zu verbundenen Unternehmen.
Wo muss man die W-IdNr. angeben?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll für die eindeutige Identifizierung im Wirtschaftsverkehr und für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Sobald ein Gesetz die Angabe vorschreibt, müssen wirtschaftlich Tätige diese Nummer in entsprechenden Dokumenten und Formularen angeben. Denkbar Fälle sind zum Beispiel die Beantragung von Fördermitteln, die Abwicklung von Handelsgeschäften oder statistische Erhebungen.
Bei der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander soll die Nummer eine eindeutige und registerübergreifende Identifizierung von Unternehmen ermöglichen und so Verwaltungsprozesse vereinfachen.
(MB)