Finanzbehörden
Die Finanzverwaltung ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze liegt überwiegend bei den Ländern. Manche Steuern werden von Gemeinden verwaltet.
Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF). Es ist zuständig für Steuern, die vom Bund verwaltet werden. Zudem ist das Bundesfinanzministerium für Vorarbeiten zu Gesetzesentwürfen und für die Erarbeitung von Verwaltungsanweisungen zuständig.
Den Landesfinanzministerien obliegt die Zuständigkeit über Steuern, die vom Land verwaltet werden.
Die Oberfinanzdirektionen steuern und unterstützen die Finanzämter. Sie unterstehen seit 2008 nicht mehr dem Bundesfinanzministerium, sondern sind reine Landesbehörden. In manchen Bundesländern wurden sie sogar ganz abgeschafft oder andere Behörden haben deren Aufgaben übernommen (z.B. in Bayern das Bayerische Landesamt für Steuern).
Die Finanzämter sind für die Ermittlung, Erhebung und Vollstreckung der Steuern zuständig.
Unter www.finanzamt.de können Anschriften der einzelnen Finanzbehörden recherchiert werden, zudem sind die Internetadressen der Finanzbehörden aufgelistet.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6 AO
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