Abgabenordnung
In der Abgabenordnung sind die Grundregeln der Besteuerung festgelegt. Das Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergünstigungen, die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Gemeinschaft geregelt sind, vorausgesetzt die Steuern/Steuervergünstigungen werden durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet.
Die Abgabenordnung ist in folgende neun Teile untergliedert:
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Einleitende Vorschriften
(Anwendungsbereich der Abgabenordnung, steuerliche Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit der Finanzbehörden, Steuergeheimnis, Haftungsbeschränkung für Amtsträger)
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Steuerschuldrecht
(Steuerpflichtiger, Steuerschuldverhältnis, steuerbegünstigte Zwecke, Haftung)
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Allgemeine Verfahrensvorschriften
(Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakte)
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Durchführung der Besteuerung
(Erfassung der Steuerpflichtigen, Mitwirkungspflichten, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Außenprüfung, Steuerfahndung, Steueraufsicht in besonderen Fällen)
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Erhebungsverfahren
(Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen, Verzinsung und Säumniszuschläge, Sicherheitsleistung)
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(allgemeine Vorschriften, Vollstreckung wegen Geldforderungen, Vollstreckung wegen anderen Leistungen als Geldforderungen, Kosten)
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Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
(Zulässigkeit der Rechtsbehelfe, allgemeine Verfahrensvorschriften, besondere Verfahrensvorschriften)
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Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren
(Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften, Strafverfahren, Bußgeldverfahren)
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Schlussvorschriften
Im BMF-Schreiben vom 31.1.2014 wurde die Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BMF-Schreiben vom 31.1.2014, IV A 3 - S 0062/14/1000
AO
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