Fashion, DIY, Reisen & Fitness: Das musst du als Influencer wissen
Auch als Influencer musst du dich mit dem Thema Steuern beschäftigen - wir helfen dir dabei.

Fashion, DIY, Reisen & Fitness: Das musst du als Influencer wissen

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Als Content Creator oder Influencer kommst du am Thema Steuern nicht vorbei. Wir helfen dir dabei, die Regeln einzuhalten. Denn Ärger mit dem Finanzamt kannst du echt nicht brauchen.

Im folgenden Text können wir nur auf eine kleine Auswahl eingehen – denn es gibt eine große Zahl an »Arten« von Influencern und Content Creator.

In unserem RATGEBER DES MONATS »Ich bin Influencer: Steuern leicht gemacht für selbstständige Content Creator und Influencer« findest du weitere Beispiele (für Bau-Influencer, Beauty-Influencer, Food-Influencer, Gaming-Influencer, Kidfluencer, Family-Influencer und Petfluencer) und alles, was du zum Umgang mit dem Finanzamt wissen musst!

mehr Informationen, Inhaltsverzeichnis und Leseprobe

 

Inhalt

 

Fashion-Influencer

Als Fashion-Influencer teilst du mit deinen Followern, welche Marken du gerne trägst, wie du dich morgens für den Tag bzw. abends zum Ausgehen zurechtmachst oder auch deine Shopping-Erlebnisse.

Die Kleidungsstücke, die du in deinen Videos trägst und die du von deinen Kooperationspartnern dafür zur Verfügung gestellt bekommen hast, gehören zu deinen Einnahmen. Was ist aber mit den passenden Accessoires, die du dir zu einem gesponserten Outfit selbst gekauft hast, oder mit den passenden Schuhen. Vielleicht hast du auch ein Kleidungsstück selbst erworben, um das Outfit für dein Reel perfekt abzurunden. Sind das alles Betriebsausgaben?

Leider ein ganz klares »Nein«!

Beispiel aus der Praxis

In ihrer neuesten Story zeigt sich Ramona in den neuen Strickpullis ihres Kooperationspartners. Um ihren Outfits noch den persönlichen Stempel aufzudrücken, hat sie verschiedene Tücher gekauft. Da sie die Tücher auch in ihrem »Privatleben« anziehen kann, ist hier kein Abzug der Kosten möglich.

Fakt:

Bei Alltagskleidung geht das Finanzamt von Kosten der privaten Lebensführung aus und lässt den Kostenabzug nicht zu. Bei ausgefallenen Kleidungsstücken, die deshalb nicht »alltagstauglich« sind, besteht die Chance, dass das Finanzamt die Kosten hierfür anerkennt. Die fehlende Alltagstauglichkeit sollte aber durch die entsprechenden Links auf den jeweiligen Post belegt werden können.

Es kommt natürlich auch auf deine Kooperationspartner an, was du dir alles dazukaufen musst, um ein Outfit perfekt in Szene zu setzen. Aber vielleicht ist es ja auch gerade dein Markenzeichen, die zur Verfügung gestellten Kleidungsstücke mit ausgefallenen Accessoires zu kombinieren. Da kommt schnell einiges zusammen – an Tüchern, Schuhen & Co., aber vor allem auch an Ausgaben, die du nicht abziehen darfst.

DIY-Influencer

Viele DIY-Influencer konzentrieren sich auf die Lösung von alltäglichen Problemen im Haushalt, auf kreative Ideen und deren Umsetzung für ein schönes Zuhause oder auch auf ausführliche Bastel- oder Bauideen. Welchem Thema auch immer du dich als DIY-Influencer auf deinem Social-Media-Kanal widmest – das Problem ist hier immer die Abgrenzung zu deiner privaten Lebensführung.

Baust oder reparierst du, während du Content produzierst, Dinge für dich selbst, deine Familie, Freunde oder Bekannte, gehören die Material- und Werkzeugkosten zu den Kosten der Lebensführung und sind damit nicht abzugsfähig. Abzugrenzen davon sind allerdings die direkten Kosten für die Erstellung des Contents.

Verkaufst du die selbst hergestellten Dinge hingegen, sind die Verkaufserlöse Betriebseinnahmen in deinem Betrieb und damit auch die Material- und Werkzeugkosten Betriebsausgaben. Dasselbe gilt, wenn du dir für deinen Kanal gezielt defekte Produkte besorgst, die du dann in deinen Videos reparierst und wieder verkaufst. Nutzt du die reparierten Produkte im Anschluss aber selbst oder verschenkst sie, liegen in diesem Zeitpunkt Entnahmen vor, für die du fiktive Betriebseinnahmen ansetzen musst.

Reise- oder Travel-Influencer

Als Reise-Influencer, Travel-Influencer oder auch Travel-Blogger gibst du verständlicherweise viel Geld für deine Reisen aus. Und diese Kosten willst du natürlich als Ausgaben für deinen Influencerjob berücksichtigen.

Touristische Reisen gehören in der Regel zu den Kosten der Lebensführung. Da du im Rahmen deines Social-Media-Accounts davon berichtest und darüber dann auch Einnahmen bekommst, gehören die Ausgaben für die Reise, zumindest teilweise, zu deiner betrieblichen Tätigkeit. Damit du aber auch einen Teil der Kosten deiner Reise als Betriebsausgaben ansetzen kannst, muss es möglich sein, die Reise in einen privaten Teil (= Urlaub) und in einen betrieblichen Teil (= Geschäftsreise) aufzuteilen. Das geht bei Reisen anhand der Aufenthaltstage. Das Verhältnis für die Aufteilung ermittelst du dann aus dem Verhältnis der geschäftlichen Aufenthaltstage zur Gesamtdauer deiner Reise.

Beispiel aus der Praxis

Travel-Influencer René reist 2 Wochen durch Spanien. Er versorgt seine Follower täglich mit Beiträgen oder Reels, die er auf Instagram hochlädt. Die Bilder bzw. Videos nimmt er tagsüber nebenbei auf, zum Beispiel während er am Strand ist oder Sehenswürdigkeiten besichtigt. Abends im Hotel bereitet er die Beiträge vor und lädt sie hoch.

Die Kosten für den Urlaub in Spanien sind in vollem Umfang Kosten der Lebensführung und damit nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der betriebliche Teil des Aufenthalts (fotografieren, Beiträge bearbeiten und hochladen) ist so stark mit dem touristischen und damit privaten Teil des Aufenthalts verwoben und vermischt, dass eine Aufteilung nicht möglich ist.

Wie sieht es aber jetzt aus?

René hält sich während seiner Reise an 2 Tagen an der spanischen Atlantikküste auf, weil er dort mit einem seiner Kooperationspartner zum Fotoshooting verabredet ist. An beiden Tagen steht die Arbeit im Vordergrund.

René kann in diesem Fall 2/14 der Kosten der An- und Abreise und 2 Übernachtungen als Betriebsausgaben abziehen. Für diese beiden Tage kann er auch Verpflegungspauschalen ansetzen.

Das Finanzamt wird bei Reisen an schöne Orte wissen wollen, weshalb es sich bei deiner Reise nicht um ein Privatvergnügen handelt. Daher ist es wichtig, dass du gerade bei Reisen in Urlaubsregionen nachweisen kannst, dass die Reise oder auch nur ein Teil der Reise aus geschäftlichen Gründen gemacht wird. Es spricht nichts dagegen, dass du deine Geschäftsreise auch mit deinem privaten Vergnügen verbindest. Wichtig ist aber, dass du trennen kannst, welche Tage du für deine Influencertätigkeit genutzt hast und welche privat.

Lässt sich die Reise nicht in Tagen aufteilen, dürfen die Kosten insgesamt nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Du kannst jedoch versuchen dein Finanzamt mit guten Argumenten, beispielsweise mit den regelmäßig täglich hochgeladenen Beiträgen, davon zu überzeugen, doch einen Teil der Kosten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Ein Tagebuch in deinem Blog ist eine gute Möglichkeit, einen solchen Nachweis zu führen. Und natürlich ist es überzeugend, wenn du einen konkreten Auftrag für eine Reise bekommen hast.

Fakt:

Reiseimpfungen gegen Gelbfieber, Dengue oder eine andere Krankheit, die häufig für Reisen in »ferne Länder« vorgeschrieben oder empfohlen sind, können nie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Denn hier geht es immer vorrangig um die eigene »private« Gesundheit, auch wenn es sich um eine reine Geschäftsreise als Travel-Influencer handelt.

Für die Verpflegung gibt es auch für das Ausland Verpflegungspauschalen. Für die Übernachtung sind die Hotelkosten abziehbar – auch hier dran denken: Den Preis, den dir das Hotel für ein Frühstück in Rechnung stellt, musst du rausrechnen.

Auch wenn du auf deinen Social-Media-Kanälen deine Erfahrungen über Hotels auf der ganzen Welt teilst, solltest du bei den Hotelkosten den Bogen nicht überspannen. Das Finanzamt hat sonst die Möglichkeit, den Betriebsausgabenabzug für deine Übernachtung wegen »Unangemessenheit« zu streichen. Bei Übernachtungen in Luxushotels kann also schnell die Frage aufkommen, was du aufgrund der Übernachtung eigentlich verdient hast.

Sport- und Fitness-Influencer

Als Sport- und Fitness-Influencer kannst du Ausgaben für deine Sport- oder Fitnesskleidung oder für deine Sportschuhe nicht als Betriebsausgaben abziehen. Denn diese Kosten gehören aus Sicht des Finanzamts zu deiner privaten Lebensführung.

Die Kosten für Fitness- und Trainingsgeräte musst du in den meisten Fällen in einen privaten und einen geschäftlichen Anteil aufteilen. Denn du nutzt sie zum einen für deine persönliche Fitness und deine Gesundheit und zum anderen, um damit Videos, Fotos als Content für Social Media zu erstellen. Anhand der Zeit, die du die Geräte privat und geschäftlich nutzt, kannst du die Kosten im Ergebnis häufig nur anteilig abziehen. Nutzt du ein Gerät zu mehr als 50 % für deine Influencertätigkeit, kannst du die Kosten aber komplett als Betriebsausgaben berücksichtigen. Da die Geräte über einen längeren Zeitraum zum Einsatz kommen, werden die Kosten über die Nutzungsdauer verteilt, also abgeschrieben. Im Gegenzug musst du für die private Nutzung (= Entnahme) eine fiktive Betriebseinnahme ansetzen.

Liegt die betriebliche Nutzung unter 50 % aber bei mindestens 10 %, kannst du dir aussuchen, ob du die Kosten voll abziehst und eine fiktive Betriebseinnahme ansetzt oder ob du nur den betrieblichen Teil der Kosten als Betriebsausgabe berücksichtigst. Die zweite Variante hat für dich den Vorteil, dass das Gerät privat bleibt und du einen späteren Verkauf nicht versteuern musst.

Kostet ein Trainingsgerät unter 800 Euro, kann es steuerlich ein sogenanntes »Geringwertiges Wirtschaftsgut« sein (GWG) und somit die Kosten sofort komplett als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dafür muss das Gerät aber selbstständig, also unabhängig von einem anderen Gerät, genutzt werden können.

Beispiel aus der Praxis

Auf Instagram können die Follower von »Andy the Metalman« zum einen verfolgen, welche spektakulären Übungen sich Andy durch sein hartes Training erarbeitet. Auf der anderen Seite veröffentlicht Andy aber auch Work-outs für Calisthenics-Einsteiger.

Er hat sich im Juli 2024 einen neuen Fitness-Tower für 1.200 Euro netto für seine Übungen angeschafft. Er hat noch ein paar niedrige Push-up-bars für 100 Euro netto und 2 neue Hantelscheiben für 120 Euro netto mitbestellt.

An seinen 6 Trainingstagen in der Woche nutzt Andy den Tower durchschnittlich 4 Stunden für sein eigenes Training, eine Stunde erstellt er am Tower Videos für seinen Instagram-Kanal und eine Stunde die Work-outs für seine Einsteigerkurse. Die 1.200 Euro für den Tower werden nach der AfA-Tabelle (Fitnessgeräte) über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt, das heißt 240 Euro im Jahr. Da er den Tower zu 2/3 (4 private Stunden zu 2 Stunden als Influencer) privat und damit weniger als 50 % für seinen Influencerbetrieb nutzt, entscheidet sich Andy nur den betrieblichen Teil der Kosten anzusetzen. Die Abschreibung muss Andy daher in einen geschäftlichen und einen privaten Teil aufteilen. Er kann von den 240 Euro nur 80 Euro als Betriebsausgabe abziehen. Im Jahr 2024 davon nur die Hälfte, also 40 Euro, da sich Andy den Tower erst im Juli gekauft hat.

Die Push-up-bars sind für Anfänger, die er nur für seine Kurse nutzt. Als GWG sind sie in der vollen Höhe von 100 Euro im Jahr 2024 Betriebsausgaben. Die Hantelscheiben können nicht ohne Hantelstange genutzt werden, sodass sie nicht die Voraussetzungen für ein GWG erfüllen. Daher muss Andy die Kosten dafür auf 5 Jahre Nutzungsdauer und entsprechend des Prozentsatzes für die Nutzung als Influencer aufteilen.

Erstellst du deinen Content für Social Media in einem Fitnessstudio, sind auch die Mitgliedsbeiträge gemischte Kosten, die in privat und geschäftlich aufgeteilt werden müssen. Hier wird es aber wahrscheinlich schwierig, dass sich das Finanzamt von einer Aufteilung anhand der Zeit überzeugen lässt. In den meisten Fällen werden daher die Kosten für eine Mitgliedschaft vom Finanzamt nicht akzeptiert.

 

Diesen Text haben wir unserem RATGEBER DES MONATS »Ich bin Influencer: Steuern leicht gemacht für selbstständige Content Creator und Influencer« entnommen, Darin findest du weitere Beispiele und alles, was du zum Umgang mit dem Finanzamt wissen musst!

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(AW, MB)

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