Minijob: Umlagen U1 und U2 steigen ab 1.10.2020
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Wichtig für Arbeitgeber: Zum 1.10.2020 gelten neue Umlagesätze in der Arbeitgeberversicherung. Die Umlage 1 (Erstattung bei Krankheit) steigt von 0,9% auf 1,0%, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) von 0,19% auf 0,39%.
Auslöser für die Anhebung, erklärt die Minijob-Zentrale, seien zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen.
Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert bei
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80% im Krankheitsfall und
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100% bei einer Mutterschaft.
Die Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen muss auch für männliche Minijobber abgeführt werden!
Was müssen Sie als Arbeitgeber eines Minijobbers jetzt tun?
Wenn Sie die Beiträge monatlich per Dauerauftrag überweisen, müssen Sie diesen jetzt entsprechend anpassen.
Wenn Sie von der Möglichkeit des Dauer-Beitragsnachweises für ihre Minijobber Gebrauch machen, passt die Minijob-Zentrale die Änderungen zum 1.10.2020 automatisch an. Sie müssen keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen.
Weitere Informationen rund um die Ausgleichsverfahren U1 und U2 erhalten Sie bei der Arbeitgeberversicherung. Sie ist Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu der auch die Minijob-Zentrale gehört.
Kontakt:
Internetseite der Minijob-Zentrale
Internetseite der Arbeitgeberversicherung
Service-Telefon der Arbeitgeberversicherung: 0234 304-43990 (montags bis donnerstags von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
(MB)