Versicherung
Beiträge für nachfolgende Versicherungen können als Sonderausgaben ausgewiesen werden:
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Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesanstalt für Arbeit;
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Beiträge zu den folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall:
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Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen,
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Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht,
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Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden kann,
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Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen worden ist.
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Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung;
Die Versicherungsbeiträge sind nicht in jedem Fall vollständig abzugsfähig. Welcher Betrag abzugsfähig ist, wird nach der Höchstbetragsberechnung ermittelt (siehe Lexikon: Vorsorgeaufwendungen).
Die Einkommen-(lohn-)steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen erörtert das BMF-Schreiben vom 28.10.2009, IV C 5 – S 2332/09/10004.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 EStG
Pflegefall
Für den Pflegenden ist die Pflege eines Menschen nicht nur mit hohem persönlichem Einsatz, sondern unter Umständen auch mit finanziellen Einbußen verbunden, die durch die Pflegeversicherung nur bedingt ausgeglichen werden. Oft stehen Betroffene ratlos vor der Fülle an Fragen, Formalitäten und Möglichkeiten und verlieren den Überblick über alles, was es zu tun und zu beachten gibt. Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen, bei diesen täglichen Herausforderungen der Pflege helfen, indem alle Themen rund um die Pflege umfassend und verständlich vorgestellt und erläutert werden. Beinhaltet alle Änderungen der Pflegereform 2024