Wann ist die Zehn-Tage-Regel anzuwenden?
Fast alle betrieblichen Vorgänge machen sich irgendwann als Zufluss oder Abfluss von Geld bemerkbar. Daher spricht man bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch vom »Zufluss- und Abflussprinzip«. Denn hier werden im Prinzip nur diese Geldbewegungen aufgezeichnet. Grundsätzlich gilt dabei: Einnahmen sind in dem Jahr als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind; Ausgaben sind in dem Jahr als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, in dem sie abgeflossen oder geleistet worden sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden aber Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben steuerlich nicht im Jahr der Zahlung berücksichtigt, sondern im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit (Zehn-Tage-Regel).
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