Wohnung an Schwiegermutter überlassen: Verkauf steuerpflichtig
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Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern. Nur unter bestimmten Bedingungen ist der Verkauf steuerfrei – die Überlassung der Wohnung an Mutter oder Schwiegermutter gehört nicht dazu.
Der Veräußerungsgewinn für eine private Wohnimmobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) ist u.a. dann steuerfrei, wenn die Immobilie vom Eigentümer zwischen Kauf bzw. Bau und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Als Eigennutzung gilt auch die unentgeltliche Überlassung an ein volljähriges unterhaltsberechtigtes Kind, für das der Eigentümer noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die alleinige Überlassung einer Wohnung an einen anderen Angehörigen als ein Kind des Eigentümers nicht zur Steuerfreiheit führt (BFH-Urteil vom 14.11.2023, Az. IX R 13/23).
Im Urteilsfall hatte ein Ehepaar im Mai 2009 eine neu gebaute Eigentumswohnung gekauft und diese der Mutter der Ehefrau kostenlos zum alleinigen Bewohnen bis zu deren Tod im Dezember 2016 überlassen. Anschließend verkaufte das Ehepaar die leere Wohnung im November 2017 mit Gewinn.
Hier liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 EStG vor. Laut BFH handelt es sich nämlich nicht um eine steuerfreie »Nutzung zu eigenen Wohnzwecken« durch die Eigentümer, da die Nutzung durch die (Schwieger-)Mutter den Eigentümern nicht als eigene Nutzung zuzurechnen ist. Nur die Meldung mit dortigem Wohnsitz und gelegentliche Besuche in der Wohnung reichten dafür nicht aus.
Möglicherweise wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn die klagende Ehefrau unterhaltsrechtlich konkret verpflichtet gewesen wäre, für die Unterbringung ihrer Mutter wegen deren Bedürftigkeit zu sorgen und ihr deshalb die Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt hätte.
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(AI)