Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden
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Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.
Andernfalls wird das Finanzamt früher oder später unterstellen, dass Sie die Immobilie lediglich zur Steuerersparnis angeschafft haben und eigentlich gar nicht die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, sondern Liebhaberei betreiben. Konsequenz: Künftige Verluste erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht mehr an und für die Vergangenheit können die Verluste gestrichen werden, wenn die Steuerbescheide hierzu vorläufig ergangen sind.
Wir sagen Ihnen, anhand welcher Indizien das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und wie Sie gegensteuern können. Wir liefern Ihnen mögliche Argumente, um die Verluste zu begründen. Der volle Werbungskostenabzug ist möglich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Das gilt auch für Altverträge.
In bestimmten Fällen müssen Sie aber eine Totalüberschussprognose erstellen, um das Finanzamt davon zu überzeugen, dass Sie langfristig einen Gewinn erzielen möchten.
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