Selbstständige: Winterreifen für den Firmenwagen richtig absetzen
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Wer keine Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol für sein Firmenfahrzeug hat, braucht Winterreifen. Wie diese steuerlich behandelt werden hängt davon ab, ob es sich um den ersten Satz Winterreifen handelt oder um Ersatz für abgefahrene Reifen.
Der erste Satz Winterreifen für das Firmenfahrzeug gehört zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Das bedeutet: Die Reifen werden zusammen mit dem Firmenwagen abgeschrieben – ggf. mit dem Restwert, wenn Auto und Reifen nicht gleichzeitig gekauft wurden.
Wer bereits Winterreifen hatte und jetzt neue Reifen braucht, weil die alten beispielsweise nicht mehr ausreichend Profil hatten, hat bei den Kosten für die neuen Winterreifen sofort abziehbare Betriebsausgaben.
Wichtig: Nur Reifen mit Alpine-Symbol sind erlaubt!
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen keine M&S-Reifen (Matsch und Schnee) mehr verwendet werden. Stattdessen sind echte Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung - StVO).
Der Unterschied zwischen den Reifenarten liegt in der Wintertauglichkeit: M&S-Reifen mussten keine speziellen Tests bestehen, während Winterreifen mit dem Alpine-Symbol strenge Qualitäts- und Leistungsstandards erfüllen. Echte Winterreifen erkennt man an dem Alpine-Symbol auf der Seitenwand des Reifens.
Auch die Kosten für den Reifenwechsel und das Einlagern der Sommerreifen in einer Autowerkstatt sind Betriebsausgaben!
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(MB)