Sozialwahl 2023: Worum geht es und wer wird gewählt?
Worum geht es eigentlich bei der Sozialwahl?

Sozialwahl 2023: Worum geht es und wer wird gewählt?

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Die Sozialwahl 2023 steht vor der Tür. Am 31. Mai 2023 finden die 13. Sozialversicherungswahlen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland statt. Mehr als 52 Millionen Versicherte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Sozialwahl ist Ausdruck der Selbstverwaltung im sozialen Versicherungssystem. Durch die gewählten Vertreter gestalten Versicherte ihre Renten- und Krankenversicherung mit und nehmen Einfluss auf wichtige Eckpfeiler der sozialen Sicherung.

Was ist die Sozialwahl?

Bei den Sozialwahlen werden die sogenannten Sozialparlamente der Rentenversicherung und Krankenkassen gewählt. Dort gilt – wie auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – das Prinzip der Selbstverwaltung. Deshalb entscheiden die Versicherten bzw. Mitglieder alle sechs Jahre darüber, wer sie in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungen vertritt. In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber, wofür die Beiträge verwendet werden. Während sich der Gesetzgeber im Wesentlichen darauf beschränkt, die Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem festzulegen, ist es Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen, das heißt, sich selbst zu organisieren, um in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Das Besondere am Prinzip der Selbstverwaltung ist, dass die Versicherten bzw. Mitglieder bei wichtigen Angelegenheiten der Sozialversicherung mitwirken. Dies geschieht durch Sozialwahlen, bei denen bei den Krankenkassen die Verwaltungsräte und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Vertreterversammlung gewählt werden. Mit der Teilnahme an der Sozialwahl haben es also die Versicherten bzw. Mitglieder in der Hand zu bestimmen, wer ihre Interessen vertritt.

Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?

Wählen dürfen alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und bereits Rentner sind, und die Mitglieder der Ersatzkassen Barmer, DAK-Gesundheit, TK, KKH oder hkk. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen einzahlt, darf zweimal abstimmen. Die Wahlberechtigung besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch im Ausland lebende Rentner sowie Mitglieder der Ersatzkassen dürfen wählen.

Gewählt werden können keine Einzelpersonen, sondern Listen, hinter denen mehrere Kandidaten einer Organisation stehen. Aufgestellt werden die Listen von Gewerkschaften, Verbänden und Institutionen. Daneben gibt es Listen der Versicherten selbst, die sich beispielsweise Versichertengemeinschaft oder Mitgliedergemeinschaft nennen. Neu bei der Sozialwahl 2023 ist eine Quote von 40% Frauenanteil in den Gremien.

Wie wird gewählt?

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet die Sozialwahl als Briefwahl statt. Die Krankenkassen ermöglichen es dieses Jahr zum ersten Mal, neben der Briefwahl die Stimme auch online abzugeben. Durch die Möglichkeit der Online-Wahl soll die Wahlbeteiligung gesteigert werden, die bei der letzten Sozialwahl auf rund 30 Prozent gesunken ist.

Die Wahlberechtigten müssen ihre Stimmen bis zum 31. Mai abgegeben haben, egal ob per Briefwahl oder online.

Über welche Angelegenheiten entscheidet die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat?

Die von den in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Rentnern gewählte Vertreterversammlung stellt den Haushaltsplan fest. Sie kontrolliert die Verwaltung und stellt so sicher, dass die eingezahlten Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands und des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ferner obliegt ihr die Wahl der ehrenamtlichen Versichertenberater und der ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Auch über Leistungen der Rentenversicherung, vor allem im Bereich der Rehabilitation, entscheidet die Vertreterversammlung.

Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen wählen und kontrollieren den hauptamtlichen Vorstand und ernennt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Sie beschließen den Haushalt und entscheiden über wichtige Grundsatzfragen der Krankenversicherung (z.B. Finanzen und Organisation). Wichtige Aufgaben obliegen den Verwaltungsräten auch im Zusammenhang mit Satzungsleistungen der Ersatzkassen. So entwickeln und beschließen die Selbstverwaltungsorgane etwa Bonusprogramme, Wahltarife und neue Versorgungsformen.

 

(BN)

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