Anlage Sonstiges

Die »Anlage Sonstiges« füllen Sie aus, wenn Sie besondere Anträge zur Veranlagung stellen möchten. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern ist die »Anlage Sonstiges« gemeinsam auszufüllen – Sie müssen also nur ein Formular abgeben.

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

Wann braucht man die »Anlage Sonstiges«?

Sie brauchen die »Anlage Sonstiges« in diesen Fällen:

  • Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

  • Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

  • Spendenvortrag

  • Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag

  • Gesondert festgestellte negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten

  • Freibetrag für bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds

  • Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

  • Antrag auf Zurückstellung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Festsetzung einer beantragten Forschungszulage

  • Antrag auf Energiepreispauschale 2022 (EPP) bei pauschal besteuertem Arbeitslohn