E-Rezept & Nachweis von Krankheitskosten für die Steuererklärung
Mit der Einführung des E-Rezepts gibt es neue Regelungen zum Nachweis von Krankheitskosten -Symbolbild-

E-Rezept & Nachweis von Krankheitskosten für die Steuererklärung

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Mit der Einführung des E-Rezepts ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gibt es neue Regelungen zur Nachweisführung bei Krankheitskosten. Diese Änderungen betreffen insbesondere den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Ausgaben für Medikamente und andere medizinische Leistungen.

 

Inhalt

 

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept ist eine digitale Version des herkömmlichen Papierrezepts.

Der Arzt erstellt und signiert das Rezept digital, welches dann in einem zentralen System gespeichert wird. Es kann über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine E-Rezept-App oder einen Papierausdruck eingelöst werden.

In der Apotheke wird der Rezeptcode vorgezeigt oder die eGK genutzt, um die Medikamente zu erhalten.

E-Rezept für den Nachweis von Kosten bei der Steuer

Wer ein E-Rezept einlöst, muss den Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung der Online-Apotheke aufbewahren. Privatversicherte können alternativ den Kostenbeleg der Apotheke verwenden.

Der Kassenbeleg oder die Rechnung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name der steuerpflichtigen Person

  • Art der Leistung (z.B. Name des Arzneimittels)

  • Betrag bzw. Zuzahlungsbetrag

  • Art des Rezeptes

Für das Jahr 2024 wird es nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist.

Worauf Patienten jetzt achten müssen

Patienten sollten – wie auch bisher – darauf achten, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren. Dies betrifft insbesondere Kassenbelege und Rechnungen von Apotheken.

Am besten ordnet man diese Dokumente systematisch, um sie bei der Steuererklärung griffbereit zu haben.

Bei einem Verlust könnten wichtige Nachweise fehlen, was zu Problemen bei der Anerkennung der Krankheitskosten führen kann. Eine digitale Sicherung der Belege kann hier Abhilfe schaffen.

Krankheitskosten steuerlich absetzen

Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Ausgaben für Medikamente, ärztliche Behandlungen und andere medizinische Leistungen, die zwangsläufig und notwendig sind.

Wichtig ist, dass die Kosten nachweisbar sind und die zumutbare Belastung überschreiten. Die zumutbare Belastung richtet sich nach dem Einkommen und der familiären Situation des Steuerpflichtigen.

Persönliche zumutbare Belastung berechnen →

(MB)

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