Steuerterminkalender 2025 - Alle Steuertermine 2025 auf einen Blick
Der Steuertermin-Kalender enthält eine Übersicht aller Termine für die Abgabe der Steuererklärungen und sämtlicher Termine für Steuervorauszahlungen.
Abgabefristen: Wie werden Wochenenden und Feiertage berücksichtigt?
Fällt ein vom Gesetzgeber festgelegter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag. Rechtzeitig ist die Abgabe einer Steuererklärung dann, wenn sie dem Finanzamt vor Ablauf der Abgabefrist vorliegt.
Geht dem Finanzamt die Erklärung verspätet zu, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 AO).
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Abgabefristen bei der Umsatzsteuer
Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer eine Anmeldesteuer. Das heißt, der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ermittelt die Steuer selbst. Die Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer und der damit zu verrechnenden Vorsteuer erfährt das Finanzamt durch die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (soweit dazu eine Verpflichtung besteht – mehr dazu unten) und zusätzlich durch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt:
Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, also des jeweiligen Monats oder des Vierteljahres (»Quartal«), abzugeben. Ist der 10. Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag gilt auch hier, dass sich die Abgabefrist auf den nächstfolgenden Werktag verschiebt.
Beispiel:
Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung endet die Abgabefrist für den Monat Juli am 10.8.2025, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde. Der 10.8.2025 ist aber ein Sonntag. Dadurch verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächstfolgenden Werktag. Das ist Montag, der 11.8.2025. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss dem Finanzamt spätestens um 24:00 Uhr vorliegen.
Man kann beim Finanzamt auch eine Dauerfristverlängerung beantragen. Die hat aber ihren Preis. Denn bei einer Dauerfristverlängerung muss im Voraus eine Sondervorauszahlung geleistet werden, die später verrechnet wird. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach der Summe der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres und beträgt 1/11 davon.
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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Welcher Abgaberhythmus gilt?
Wie oft Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden müssen, hängt ab von der Höhe der Umsatzsteuer für das vorangegangene Jahr.
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Im Vorjahr wurde mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer entrichtet: monatliche Voranmeldungen (Monatszahler);
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im Vorjahr lag die Zahllast über 2.000 Euro, aber bei maximal 7.500 Euro: vierteljährliche Voranmeldungen (Vierteljahreszahler);
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im Vorjahr lag die Umsatzsteuerschuld bei maximal 2.000 Euro: auf Antrag muss gar keine Voranmeldung mehr abgegeben werden.
Wer Umsatzsteuer-Voranmeldungen bisher vierteljährlich abgegeben hat, sollte zu Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres prüfen, ob künftig eine monatliche Abgabe von Voranmeldungen erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn im Vorjahr mehr als 7.500 Euro an das Finanzamt überwiesen wurde.
Denn wenn man für das gesamte neue Jahr von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchte, muss die bei monatlicher Abgabeverpflichtung zu zahlende Sondervorauszahlung bis zum 10.2. berechnet, anmeldet und gezahlt werden
Zahlung der fälligen Steuer: Schonfrist
Grundsätzlich gilt: Für Steuerzahlungen gibt es eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Die zu zahlende Steuer muss vor Fristablauf beim Finanzamt eingegangen sein. Die Schonfrist beginnt nach Ablauf des Abgabe-/Zahlungstermins. Fällt der letzte Tag der Schonfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag. Der Tag, an dem die Zahlungs-Schonfrist endet, steht in Klammern unter dem Abgabe-/Zahlungstermin.
Eine Schonfrist gibt es jedoch nur für Überweisungen und Einzahlungen am Bank- oder Postschalter, nicht aber für Scheckzahlungen oder Bareinzahlungen an der Finanzkasse. Für Unternehmer, die ihre Steuerschuld direkt beim Finanzamt durch Bareinzahlung begleichen, kommt es zu keiner Verschiebung des Zahlungstermins. Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem ursprünglichen Zahlungstermin vorliegen. Wir die Steuerschuld zu spät beglichen, setzt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 1% Säumniszuschlag auf den geschuldeten Steuerbetrag fest, der auf die nächsten 50 Euro abzurunden ist (§ 240 Abs. 1 AO).
Abgabefristen für Sozialversicherungsbeiträge
Die für die Mitarbeiter zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt sein, für den die Beiträge zu entrichten sind.
Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig, wenn das Geld spätestens am Fälligkeitstag beim Sozialversicherungsträger eingegangen ist. Stellt sich nach Ablauf des Monats heraus, dass die Zahlung zu niedrig war, ist der Differenzbetrag bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen.
Der Beitragsnachweis muss dem zuständigen Sozialversicherungsträger spätestens am zweiten Arbeitstag vor Beitragsfälligkeit vorliegen – und zwar bereits um 0:00 Uhr. Demnach müssen Sie den Beitragsnachweis schon drei Tage vor Fälligkeit der Beiträge abgeben.