CFS-Patienten: Gericht ermöglicht weitere Behandlung
-
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für weitere Behandlungszyklen mit hochdosierten Immunglobulinen bei einem CFS-Patienten übernehmen muss.
Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine komplexe Erkrankung, die oft schwer zu diagnostizieren und zu behandeln ist. Trotz fehlender Behandlungsstandards gibt es Hoffnung für Betroffene, wie eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zeigt.
Ein 58-jähriger Mann aus Hannover, der aufgrund zahlreicher Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, leidet an fortschreitendem CFS und ist zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat bei seiner Krankenkasse verschiedene, teils experimentelle Therapien beantragt, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Zuletzt bewilligte das LSG ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für sechs Behandlungszyklen, lehnte jedoch die Kostenübernahme für weitere Zyklen ab.
Der Mann forderte eine Dauertherapie, da bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestehen. Die bisherigen Behandlungen mit Immunglobulinen waren erfolgreich und sollten laut behandelnden Ärzten fortgeführt werden.
Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen, gestützt auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke. Auch wenn das Erkrankungsbild des CFS diagnostisch und therapeutisch nicht gesichert sei und keine evidenzbasierte Behandlung existiere, komme eine weitere Behandlung auf Grundlage einer Mindest-Evidenz in Betracht. Maßgeblich hierfür sei, dass die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Es hätten sich signifikante Verbesserungen und ein gesteigertes Gehvermögen gezeigt. Diese Stabilisierung sei auf Grundlage einer individualbasierten Betrachtung nur durch eine Fortsetzung der Therapie aufrechtzuerhalten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.3.2025, Az. L 4 KR 20/25 B ER).
Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt:
Bei Risiken und Nebenwirkungen: Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen
Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
(MB)