CFS-Patienten: Gericht ermöglicht weitere Behandlung
Im Fall eines an CFS Erkrankten wurde die Krankenkasse zur Kostenübernahme für einen weiteren Therapieversuch verpflichtet. -Symbolbild-

CFS-Patienten: Gericht ermöglicht weitere Behandlung

 - 

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für weitere Behandlungszyklen mit hochdosierten Immunglobulinen bei einem CFS-Patienten übernehmen muss.

Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine komplexe Erkrankung, die oft schwer zu diagnostizieren und zu behandeln ist. Trotz fehlender Behandlungsstandards gibt es Hoffnung für Betroffene, wie eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zeigt.

Ein 58-jähriger Mann aus Hannover, der aufgrund zahlreicher Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, leidet an fortschreitendem CFS und ist zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat bei seiner Krankenkasse verschiedene, teils experimentelle Therapien beantragt, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Zuletzt bewilligte das LSG ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für sechs Behandlungszyklen, lehnte jedoch die Kostenübernahme für weitere Zyklen ab.

Der Mann forderte eine Dauertherapie, da bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestehen. Die bisherigen Behandlungen mit Immunglobulinen waren erfolgreich und sollten laut behandelnden Ärzten fortgeführt werden.

Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen, gestützt auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke. Auch wenn das Erkrankungsbild des CFS diagnostisch und therapeutisch nicht gesichert sei und keine evidenzbasierte Behandlung existiere, komme eine weitere Behandlung auf Grundlage einer Mindest-Evidenz in Betracht. Maßgeblich hierfür sei, dass die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Es hätten sich signifikante Verbesserungen und ein gesteigertes Gehvermögen gezeigt. Diese Stabilisierung sei auf Grundlage einer individualbasierten Betrachtung nur durch eine Fortsetzung der Therapie aufrechtzuerhalten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.3.2025, Az. L 4 KR 20/25 B ER).

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Hilfe. Unterstützung gibt es unter anderem in Form von Leistungen zur Teilhabe, beim Wohnen, bei der Kommunikation, der Aus- und Weiterbildung – und auch bei Mobilität und Reisen. Auf diesen Bereich möchten mehr

  • [] Allergiker müssen die einschränkenden Folgen und eine Fortentwicklung ihrer Erkrankung zum Beispiel zu Asthma vermeiden. Da hilft oft nur eines: Sie dürfen mit den Allergieauslösern möglichst nicht in Kontakt kommen. mehr

  • [] Der Mitgliedsbeitrag für das Fitnessstudio ist keine außergewöhnlichen Belastungen und kann bei der Steuer nicht abgesetzt werden. Das gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft im Fitnessstudio mehr

  • [] Mit der Einführung des E-Rezepts ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gibt es neue Regelungen zur Nachweisführung bei Krankheitskosten. Diese Änderungen betreffen insbesondere den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Ausgaben für Medikamente und andere medizinische mehr

Weitere News zum Thema