7. Fortbildung wegen Corona ausgefallen: Stornokosten als Werbungskosten?
Sie hatten eine Fortbildung gebucht, die wegen Corona dann doch nicht stattgefunden hat. Das Hotelzimmerkonnten Sie nicht mehr stornieren oder es sind Stornokosten dafür angefallen – das sind Werbungskosten.
Ein Nachweis, dass alle Erstattungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, dürfte schwierig zu erbringen sein. Wir sind der Meinung, dass es ausreicht, wenn Sie dem Finanzamt bei Nachfragen ggf. erklären, dass keine Erstattung erfolgt ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich dies vom Veranstalter bzw. Hotel bestätigen lassen.
Wenn Sie im Anschluss an die Fortbildung noch ein paar Tage am Veranstaltungsort Urlaub machen wollten und diesen auch abgesagt haben, sind dafür entstandene Stornokosten keine Werbungskosten. Denn der Urlaub ist allein Ihr Privatvergnügen – die Kosten wären auch dann nicht abziehbar gewesen, wenn Fortbildung und Urlaub hätten angetreten werden können.