Treppenlift: Worauf muss ich beim Kauf achten?
In höherem Alter fällt das Treppensteigen schwer.

Treppenlift: Worauf muss ich beim Kauf achten?

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Wenn Sie einen Treppenlift benötigen, sollten Sie mit Bedacht vorgehen, denn auf dem Markt für Treppenlifte tummeln sich auch windige Firmen. Die freie Fahrt zu Hause sollte deshalb gut vorbereitet sein.

»Wir machen alles möglich«, »Die vertrauten Räume voller schöner Erinnerungen im ganzen Haus nutzen«, »Unabhängig im eigenen Zuhause leben«. So oder so ähnlich buhlen Treppenliftanbieter im Internet um neue Kunden.

Zehntausende haben sich in Deutschland bereits ein solches Aufstiegsmittel einbauen lassen, und täglich werden es mehr. Nicht nur, weil die Zahl der älteren Menschen zunimmt und viele Senioren das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden schätzen. Auch die Corona-Pandemie hat die Nachfrage erhöht, weil Menschen mehr Zeit zu Hause verbringen und den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim hinauszögern.

Was kostet ein Treppenlift?

Liest man die Werbesprüche von Anbietern, scheint alles ganz einfach zu gehen: Demnach müssen Sie sich nur über verschiedene Modelle informieren, idealerweise einen Kundenberater ins Haus holen, der die Treppe ausmisst, und ein paar Tage später wird Ihnen der Lift in wenigen Stunden eingebaut – fertig. Einfache Geräte, die über eine kurze gerade Treppe laufen, gibt es schon ab 3.000,– €. Kompliziertere Lösungen können schon mal 15.000,– € kosten.

Tatsächlich ist die Sache nicht so einfach: Wenn Sie die Treppenstufen in Ihrer Mietwohnung oder im eigenen Haus nicht mehr bewältigen, können Sie beim Kauf eines Treppenlifts eine Menge falsch machen. Dann kann Ihnen die hilfreiche Technik etwa für den Weg ins Schlafzimmer im ersten Stock jede Menge Ärger einbringen.

Wie lauten die Test-Ergebnisse?

Im Sommer 2020 befragten sechs Verbraucherzentralen mehr als 100 Nutzer nach ihren Erfahrungen mit Treppenliften.

Das Ergebnis: Viele Kunden müssen offenbar zunächst einige Barrieren überwinden, bevor sie dank der Transporthilfe barrierefrei zu Hause leben können.

So gab ein Viertel der Befragten an, dass Werbeversprechen nicht eingehalten worden seien, egal ob es um Liefertermine, Planungsfehler beim Einbau oder nachlässigen Service ging. Wartungsverträge bezeichneten Kunden als »Abzocke«, Ersatzteile als überteuert.

Vier von fünf Verbrauchern beklagten Gewährleistungs- oder Garantieprobleme. Außerdem bemängelten Befragte Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Nutzung, Defekte an Bedienelementen der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau oder gar geborstene Treppensteine durch den Einbau.

Vor dem Kauf sollten Sie sich zunächst bei unabhängigen Beratungsstellen in Ihrer Nähe informieren. Anlaufstellen finden Sie im Internet unter www.wohnungsanpassung-bag.de. Die regionalen Anbieter sind auch deshalb empfehlenswert, weil diese bei Problemen mit der Technik leichter und schneller erreichbar sind. Lassen Sie sich bei einem ersten Gespräch mit einem Berater zu Hause auch keinesfalls zu einem Vertragsabschluss drängen. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen sich Betroffene von Treppenlift-Firmen unter Druck gesetzt oder finanziell über den Tisch gezogen fühlen«.

Worauf muss ich vor dem Kauf achten?

Wenn Sie die Absicht haben, sich einen Treppenlift anzuschaffen, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:

Vergleichen Sie die Angebote: Treppenlifte gibt es nicht »von der Stange«, sie werden in der Regel individuell je nach Treppe angepasst. Für gehbehinderte Personen ist meist ein Sitzlift geeignet, für Rollstuhlfahrer ein Plattform-Lift. Selbstverständlich sollte sein, dass jede Anlage ohne fremde Hilfe zu bedienen ist, sich im Notfall ein Alarm auslösen lässt und ein sicheres Ein- und Aussteigen mit genügend Platz drum herum möglich ist. Holen Sie sich am besten Angebote von verschiedenen Firmen ein und fragen Sie, wo Probefahrten möglich sind.

Klären Sie alle Details vorher: Grundsätzlich gilt, dass die Beratung zu Hause und der Kostenvoranschlag kostenlos sein sollten. Sie sind außerdem gut beraten, wenn Sie Details zu Leistungen, Garantie und Wartung vor dem Kauf penibel klären. Wartungs- und Servicekosten können sich pro Jahr auf 200,– € bis 300,– € belaufen. Außerdem sollten Sie Monteure beauftragen, die ihr Arbeitsumfeld möglichst in Ihrer Nähe haben. Solche Monteure kommen auch eher schnell wieder, wenn der Treppenlift mal nicht so funktioniert, wie er soll.

Holen Sie sich bei Bedarf die Zustimmung: Wenn Sie in einer Eigentumswohnung leben, brauchen Sie von der Eigentümergemeinschaft des Wohnhauses eine Genehmigung für den Einbau eines Treppenlifts. In der Regel muss diese den Einbau dulden, wenn ein gehbehinderter Eigentümer auf eigene Kosten einen Treppenlift einbauen lässt. Oder sind Sie Mieter? Dann sollten Sie Ihren Vermieter vor dem Einbau eines Treppenlifts um Erlaubnis fragen. Falls dieser den Einbau ablehnt, muss notfalls vor Gericht geklärt werden, welches Interesse Vorrang hat: Ihres oder das des Vermieters.

Vergessen Sie nicht den letzten Check: Anbieter von Treppenliften müssen Kunden über die jeweiligen Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und, falls nötig, sämtliche Genehmigungen einholen. Das Geld für den gesamten Einbau sollten Sie erst dann zahlen, wenn alle erforderlichen Unterlagen, etwa eine Prüfbescheinigung, vorgelegt wurden und beim Betrieb des Lifts keine Mängel auftreten.

Lassen Sie sich die Zuschüsse nicht entgehen: Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad von eins bis fünf haben und einen Treppenlift wirklich benötigen, erhalten Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000,– €. Wird der Lift zum Beispiel von einem Ehepaar genutzt, erhält jeder Pflegebedürftige maximal 4.000,– €. Gemeinsam macht das also einen Zuschuss von bis zu 8.000,– €.

Reichen Sie am besten den Kostenvoranschlag vor der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse ein, um möglichst nicht allein auf den Kosten sitzen zu bleiben. Auch die staatliche Förderbank KfW fördert mit ihrem Programm »Altersgerecht umbauen« den Lifteinbau, jedoch nicht zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse. Die KfW rät, den Antrag unbedingt noch vor Beginn des Einbaus einzureichen. Eigene Ausgaben für einen Lift lassen sich auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

(MS)

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