Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Wie sind Ersparnisse im Falle einer Bankenpleite geschützt? -Symbolbild-

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

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Ist mein Geld bei der Bank auch wirklich sicher? Wie kann eine Bank insolvent werden und was passiert dann? Und wie ist das, wenn ein Broker pleite geht – sind meine Aktien dann verloren? Wir erklären, wie die Einlagensicherung funktioniert.

 

Inhalt

 

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass Bankkunden im Falle einer Insolvenz ihrer Bank ihre Einlagen bis zu einem bestimmten Betrag zurückerhalten.

Die gesetzliche Einlagensicherung deckt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab. Bei Gemeinschaftskonten erhöht sich der Betrag auf 100.000 Euro pro Kontoinhaber. Hat also zum Beispiel ein Ehepaar ein Gemeinschaftskonto, liegt der Maximalbetrag der Einlagensicherung bei 200.000 Euro.

In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie, kann der Schutzumfang für einen begrenzten Zeitraum auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden.

Ein Gemeinschaftskonto ist etwas anderes als eine Kontovollmacht! Bei einem Gemeinschaftskonto führen zwei oder mehr Personen das Konto gleichberechtigt. Bei einer Vollmacht erlaubt der Kontoinhaber einer anderen Person, über das Konto zu verfügen. Es bleibt aber bei nur einem Kontoinhaber – und, bezogen auf das Thema Einlagensicherung, bei einer Absicherung von höchstens 100.000 Euro.

Finanziert wird die Einlagensicherung durch die Banken: Sie zahlen regelmäßig Beiträge in einen Einlagensicherungsfonds ein, der im Bedarfsfall die Auszahlungen an Kunden übernimmt.

Gibt es Banken mit einer höheren Einlagensicherung als 100.000 Euro?

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bieten einige Bankengruppen, wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, freiwillige Sicherungssysteme an. Diese bieten oft einen unbegrenzten oder höheren Schutzumfang als die gesetzliche Sicherung.

Die Sparkassen und Volksbanken haben zum Beispiel ein Institutssicherungssystem, das Mitgliedsinstitute im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage unterstützt.

Welche Geldanlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt?

Durch die Einlagensicherung geschützt sind Einlagen auf Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten.

Gilt die Einlagensicherung in der ganzen EU?

In der Europäischen Union sind die Regeln zur Einlagensicherung überall gleich: Die »Einlagensicherungsrichtlinie« legt fest, dass Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt sind.

Und auch in der EU gilt: In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie, kann der Schutzumfang für einen begrenzten Zeitraum auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden.

Gibt es eine Einlagensicherung auch bei ausländischen Banken?

Ausländische Banken (Banken von Ländern außerhalb der EU), die in Deutschland tätig sind, müssen sich an die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung halten.

Einlagen bis zu 100.000 Euro sind also auch bei diesen Banken geschützt.

Bevor man bei einer ausländischen Bank Geld anlegt, sollte man sich immer erkundigen, welchem Einlagensicherungssystem die jeweilige Bank angehört.

Gilt die Einlagensicherung auch für Aktien und ETF?

Nein, die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht für Aktien und ETFs. Die Sicherung schützt nur Einlagen wie Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Der Grund dafür: Aktien und ETFs fallen unter das sogenannte Sondervermögen. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Insolvenz der Bank nicht in die Insolvenzmasse einfließen und somit getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt werden. Dadurch sind sie grundsätzlich vor dem Zugriff der Gläubiger der Bank geschützt.

Was passiert mit meinen Aktien, wenn der Broker pleite geht?

Wenn ein Broker insolvent ist, sind Aktien und ETFs grundsätzlich sicher, da sie – wie gerade beschrieben – als Sondervermögen gelten.

Die depotführende Bank oder der Broker fungiert lediglich als Verwahrer der Wertpapiere. Im Insolvenzfall werden die Papiere in der Regel auf eine andere Bank oder einen anderen Broker übertragen.

Sobald der zuständige Insolvenzverwalter bekannt ist, können Anleger ihre Ansprüche schriftlich geltend machen und die Herausgabe ihrer Aktien und ETFs verlangen.

Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, während der man möglicherweise keinen Zugriff auf seine Wertpapiere hat. Es besteht aber kein Verlustrisiko für den Wert der Papiere selbst, auch wenn der Zugriff vorübergehend eingeschränkt sein kann.

Wie kann eine Bank insolvent werden?

Für eine Bankenpleite kann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel:

  • Wenn viele Kreditnehmer gleichzeitig insolvent werden, kann dies zu erheblichen Verlusten für die Bank führen (»Kreditrisiken«).

  • Fehlspekulationen im Eigenhandel, wie bei Devisen oder Wertpapieren, können existenzbedrohende Verluste verursachen (»Marktrisiken«).

  • Eine allgemeine Wirtschaftskrise kann das gesamte Bankensystem beeinträchtigen.

  • Ein sogenannter Bank Run, bei dem viele Kunden gleichzeitig ihr Geld abheben, kann eine Bank zahlungsunfähig machen.

Was passiert im Fall einer Bankeninsolvenz?

Wenn eine Bank insolvent wird, greift das System der Einlagensicherung, um die Einlagen der Kunden zu schützen. Das Verfahren funktioniert wie folgt:

  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt fest, ob eine Bank insolvent ist und den Entschädigungsfall auslöst.

  • Die Bank muss alle notwendigen Informationen über die Kunden und deren Einlagen an das Einlagensicherungssystem weitergeben.

  • Kunden müssen in der Regel keinen Antrag stellen, um bis zu 100.000 Euro zurückzubekommen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls.

Wie oft gibt es Bankenpleiten?

In Deutschland und der Europäischen Union sind Bankenpleiten relativ selten, da strenge Regulierungen und Aufsichtsmechanismen existieren, um die Stabilität des Bankensystems zu gewährleisten. Auch die Einlagensicherungssysteme tragen dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu erhalten und die Stabilität des Bankensystems zu sichern.

Aktuell gibt es aber tatsächlich einen Fall:

Die Elgetis Bank Obotritia, ein Münchener Bankhaus, wurde kürzlich von der Finanzaufsicht BaFin geschlossen. Die Einlagen der etwa 1.300 verbleibenden Einleger sind durch die Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt. Bevor die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) die Entschädigung auszahlt, muss die BaFin den Entschädigungsfall noch förmlich feststellen. Insgesamt kann man aber festhalten, dass die Schließung der Elgetis Bank Obotritia keine Gefahr für die Finanzstabilität bedeutet, denn die Bank hat keine systemische Relevanz. Raisin / Weltsparen, die Plattform, über die viele Einlagen vermittelt wurden, hat angekündigt, die betroffenen Kunden zu informieren und sie im weiteren Prozess zu begleiten.

In den USA gab es nach der Finanzkrise 2007/2008, die durch die Pleite von Lehman Brothers ausgelöst wurde, eine Welle von Bankenpleiten, die inzwischen aber wieder abgeebbt ist.

Generell gilt: Bankenpleiten sind selten, können aber in Krisenzeiten zunehmen.

(MB)

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