Rente 2025: Warum sich die ausgezahlte Rente 2025 mehrfach ändert
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Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erlebt 2025 ein mehrfaches Auf und Ab bei der ausgezahlten Nettorente: Sie sinkt, steigt dann wieder und erreicht im August ihren – für dieses Jahr – wohl endgültigen Auszahlungsbetrag. Mit einer Beitragserstattung können Rentner rechnen, die mehr als ein Kind unter 25 Jahren haben.
Inhalt
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April/Mai 2025: Erstattung von Pflegebeiträgen für Rentner mit Kindern unter 25 Jahren
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Renten-Veränderung 2 im Juli 2025: Höherer Pflegebeitrag auf die laufende Rente
Januar 2025: Meist keine Änderung bei der Rente
Viele Krankenkassen haben zu Anfang 2025 den sogenannten »kassenindividuellen Zusatzbeitrag« erhöht. Rentner merken hiervon jedoch meist erst einmal nichts. Für sie gibt es nämlich eine Sonderregelung: Veränderungen des Zusatzbeitrags gelten für Bezieher einer gesetzlichen Rente »jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an«. So steht es in § 247 SGB V. Das bedeutet: Erhöht die Kasse zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, gilt diese Erhöhung für Rentner erst ab März.
Auch bei der Pflegeversicherung gibt es eine Sonderregelung – aber nur für dieses Jahr: Zum 1.1.2025 erhöht sich generell der Beitrag zu dieser Versicherung um 0,2 Prozentpunkte – auch für Rentner. Bei Rentnern wird der Erhöhungsbetrag aber erst im Juli rückwirkend von der Rente einbehalten.
März 2025: Vielfach Kürzung der Nettorente
Im März wird die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenversicherung für Rentner wirksam. Er steigt um 0,8 Prozentpunkte von 1,7 % auf 2,5 %. Rentner teilen sich den Krankenkassenbeitrag mit ihrem Rentenversicherungsträger. Das gilt auch für die neuerliche Erhöhung.
Damit sinkt die Nettorente, die ausgezahlt wird, um (0,8/2 =) 0,4 %. Bei einer Bruttorente (= Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) von zum Beispiel 1.500 Euro bedeutet das: Die ausgezahlte Rente sinkt um (0,4 % von 1.500 Euro =) 6 Euro monatlich.
April/Mai 2025: Erstattung von Pflegebeiträgen für Rentner mit Kindern unter 25 Jahren
Seit dem 1.7.2023 gelten für Eltern unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung, je nachdem, wie viele Kinder unter 25 Jahren sie haben. Ein Rentner, der – was wohl eher selten der Fall ist – drei Kinder unter 25 Jahren hat, muss beispielsweise 0,5 Prozentpunkte weniger als Pflegebeitrag zahlen.
Da der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Daten nicht vorliegen, hat sie sich – so Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund – entschieden, »die Informationen aus dem digitalen Datenaustauschverfahren abzuwarten und die Differenzierung des PV-Beitrags nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren nachträglich umzusetzen«.
Entsprechende Daten stellt das Bundeszentralamt für Steuern ab April 2025 zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung plant, die Beitragserstattung im April/Mai 2025 umzusetzen. Im Einzelfall kann es hier zu einigen Hundert Euro Beitragserstattung kommen.
Renten-Veränderung 1 im Juli 2025: Rentenerhöhung
Ab Juli gilt der neue aktuelle Rentenwert. Gehen wir davon aus – das wird ja erst im Frühjahr feststehen –, dass es eine Erhöhung um 3,6 % gibt, so steigt die Bruttorente um genau diesen Prozentsatz. Aus 1.500 Euro brutto werden dann 1.554 Euro brutto.
Renten-Veränderung 2 im Juli 2025: Höherer Pflegebeitrag auf die laufende Rente
Ab Juli wird von der laufenden Monatsrente der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten.
Da Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag allein tragen – ohne Beteiligung der Versicherung –, gehen von der bislang ausgezahlten Rente nun monatlich weitere 0,2 % ab. Bei einer Bruttorente von 1.554 Euro (ab Juli) sind das 3,11 Euro monatlich.
Renten-Veränderung 3 im Juli 2025: Pflegebeitrags-Erhöhung für das 1. Halbjahr wird von der Monatsrente Juli abgezogen
Einmalig im Juli 2025 wird der Auszahlungsbetrag um 0,2 Prozentpunkte der Bruttorente in den Monaten Januar bis Juni gekürzt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund spricht in diesem Zusammenhang von einer »rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025«.
Der Auszahlungsbetrag sinkt damit einmalig um (6 × 0,2 % =) 1,2 % der Brutto-Monatsrente, wie Rentner sie im 1. Halbjahr beanspruchen konnten. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro ergibt sich dabei ein einmaliger Abzugsbetrag von (1,2 % × 1.500 Euro =) 18 Euro.
August 2025: Standard-Zahlbetrag erreicht
Nun greifen keine Sonderregelungen mehr. Von der Bruttorente geht von nun an die Hälfte des geltenden Krankenkassenbeitrags und der volle Pflegeversicherungsbeitrag ab.
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(LBW, MB)