2022: Frührentner dürfen 46.060 Euro hinzuverdienen
Eine abschlagspflichtige Rente bei Bezug vor der Regelaltersgrenze lässt sich auch in diesem Jahr kräftig aufstocken.

2022: Frührentner dürfen 46.060 Euro hinzuverdienen

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Auch im Jahr 2022 liegt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bei 46.060,- € und damit genau so hoch wie im Jahr 2021.

Ein Hinzuverdienst bis zu 46.060,- € im Jahr wird nicht auf die Frührente wegen Alters angerechnet. Wer also vor Erreichen der normalen Regelaltersgrenze in Rente geht und folglich Rentenabschläge in Kauf nehmen muss, kann neben seiner Frührente noch hohe zusätzliche Erwerbseinkünfte bei Weiterarbeit in seinem alten oder einem neuen Job erzielen.

Für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner gilt diese coronabedingt hohe Hinzuverdienstgrenze in den Jahren 2020 bis 2022 jedoch nicht.

Wer zum oder nach dem regulären Renteneintrittsalter sein Altersruhegeld ohne Rentenabschläge bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen.

Siebenfach so hoher Hinzuverdienst ohne Rentenabzug

In den Jahren 2017 bis 2019 war der nicht auf die Frührente anrechenbare Hinzuverdienst laut Flexirentengesetz auf nur 6.300,- € im Jahr begrenzt. Alles, was darüber lag, wurde zu 40 % auf die Frührente angerechnet.

Nur wenige Frührentner haben diese Regelung genutzt, und zwar meist nur für einen Minijob bis zu 450,- € im Monat. Ganz offensichtlich wollten Frührentner eine Kürzung ihrer vorzeitig bezogenen Altersrente bei Hinzuverdiensten so weit wie möglich vermeiden.

Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition soll die Hinzuverdienstgrenze von 46.060,- € für Frührentner sogar über das Jahr 2022 hinaus gelten. Wir wollen "die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen", heißt es dort.

Künftig hätten Frührentner viel bessere Möglichkeiten, Rente und Zusatzjob miteinander zu kombinieren.

Was gilt für Frührentner mit hohem Hinzuverdienst im Jahr 2022?

Die zumindest im Jahr 2022 geltende Hinzuverdienstgrenze von 46.060,- € können alle Frührentner der Geburtsjahrgänge 1956 bis 1959 nutzen.

Beispiel 1: Wer im Jahr 2022 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren abschlagspflichtig in Rente geht (zum Beispiel am 1.6.2022 für im Mai 1959 Geborene), kann in den verbleibenden sieben Kalendermonaten bis zu 6.580,- € pro Monat zur Frührente hinzuverdienen, ohne dass dies zu einer Kürzung seiner Frührente führt. Allerdings muss er den Rentenabschlag von 11,4 % in die Kalkulation mit einbeziehen.

Besser sieht es für besonders langjährig Versicherte (Jahrgang 1958) aus, die im Jahr 2022 mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen und vom nicht anrechenbaren Hinzuverdienst bis zu 46.060,- € im Jahr 2022 profitieren. Da sie keinen Rentenabschlag zu befürchten haben, lohnt sich eine Weiterarbeit beim alten Arbeitgeber über den Beginn der Frührente hinaus. Allerdings muss das mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgestimmt werden.

Beispiel 2: Wer im Jahr 1956 geboren ist und seine Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 10 Monaten im Jahr 2022 erreicht (zum Beispiel am 1.8.2022 für im September 1956 Geborene), könnte auf die Regelaltersrente ab 1.8.2022 verzichten und stattdessen eine Frührente ab 1.1.2022 beantragen. In diesem Fall kann er für sieben Monate außer der Frührente mit einem Rentenabschlag von 2,1 % noch bis zu 6.580,- € pro Monat hinzu verdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf die Frührente angerechnet wird. Sollte er bereits zum 1.1.2022 die 45 Jahre als besonders langjährig Versicherter erreicht haben, entfällt sogar dieser Rentenabschlag.

(MS)

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