Immobilie: Wer kauft statt mietet, profitiert von einer Neuerung
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Immobilien verteuern sich derzeit drastisch, und die Mieten steigen weiter. Doch für Käufer gibt es eine wesentliche Kostenentlastung.
Zwischen April und Juni 2021 haben sich Eigentumswohnungen und Eigenheime bundesweit um 10,9 % im Vergleich zum Vorjahresquartal verteuert. Das zeigt der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamts, das vom höchsten Preisanstieg seit Beginn der Analyse im Jahr 2000 spricht.
Eigenheime verteuerten sich stärker als Eigentumswohnungen, und zwar sowohl in Großstädten als auch in ländlichen Regionen. Besonders stark legten Wohnimmobilien in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf zu. Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten dort im Schnitt 14,7 % mehr als im Vorjahresquartal, während die Preise für Eigentumswohnungen um 12,9 % stiegen.
Faustformel zur Bewertung des Kaufpreises: Liegt der Kaufpreis einer Immobilie über deren 25-fachen Jahresmiete, ist sie relativ teuer. Ist die Immobilie nicht vermietet, lässt sich die fiktive Jahresmiete anhand von Vergleichsobjekten ermitteln.
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Mieten steigen nicht mehr so rasant
Auch die Mieten steigen weiter, wenn auch nicht mehr so schnell. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag der Index zur Entwicklung der Wohnungsmieten in Deutschland im Juli 2021 bei einem Wert von 108,4 Punkten. Das entspricht einem Anstieg von 8,4 % gegenüber dem Basisjahr 2015 (Index = 100).
In den Jahren 2016 bis 2019 verzeichnete der deutsche Mietmarkt Steigerungen von bis zu 5 % im Jahr. Die Lage hat sich 2020 etwas entspannt. Während die mittlere Nettokaltmiete 2019 bei 8 € pro Quadratmeter lag, waren es im vergangenen Jahr 8,13 €, also lediglich 1,6 % mehr.
Was ist besser: Mieten oder Kaufen?
Da die Immobilienpreise rasant und die Mieten moderat steigen, wird es immer schwieriger, eine Antwort zu finden auf die Frage: Ist es besser zu mieten oder zu kaufen?
Diese Frage kann jeder nur für sich selbst beantworten, denn die Antwort hängt von der finanziellen Situation und der persönlichen Grundeinstellung ab. Nicht umsonst lautet die Gretchenfrage aktuell: Wie hälst du es mit dem Wohnen?
Worin bestehen die Vorteile von Mieten und Kaufen?
Mieten |
Kaufen |
Größere Flexibilität bei der Wahl des Wohnorts. |
Die eigene Immobilie lässt sich individuell gestalten. |
Kein Eigenkapital nötig. Relativ geringe Nebenkosten. |
Unkündbarkeit, da man Eigentümer ist. |
Kein finanzielles Risiko. Notfalls kann man sich eine billigere Wohnung suchen. |
Sichere Geldanlage fürs Alter. In guter Lage ist mit Wertsteigerungen zu rechnen. |
Geringe Verantwortung für Pflege und Instandhaltung. |
Die Wohnkosten bleiben konstant, und man zahlt in die eigene Tasche. |
Was sind die Nachteile von Mieten und Kaufen
Mieten |
Kaufen |
Man muss sich mit dem Vermieter und den Nachbarn arrangieren und kann die Grundstrukturen nicht individuell gestalten. |
Eigenkapital nötig. Hohe Kaufnebenkosten für Makler, Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung. |
Regelmäßige Mieterhöhungen. |
Fehlende Flexibilität, fehlende Liquidität. |
Mögliche Eigenbedarfskündigung des Vermieters. |
Finanzrisiko bei Notverkauf, Platzen der Preisblase. |
Wer zahlt neuerdings die Maklercourtage?
Wer sich fürs Kaufen statt fürs Mieten entscheidet, kann neuerdings die Maklergebühr teilweise sparen. Sie macht immerhin bis zu 7,14 % des Kaufpreises aus. Die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie wird durch das neue Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (kurz: Maklergesetz) fairer gestaltet.
Verkäufer und Käufer teilen sich seit dem 23.12.2020 beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler. Dadurch werden vor allen Dingen private Käufer finanziell entlastet, denn bei der früheren Praxis mussten meist die Käufer den Großteil der Maklerprovisionen übernehmen, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Diese Neuregelungen verringert die Kaufnebenkosten und erleichtert die Bildung von Wohneigentum. Eine Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, nach dem immer die Partei zahlt, die den Makler beauftragt hat, ist nun beim Haus- und Wohnungskauf unzulässig.
Höhe der Maklercourtage seit 23.12.2020
Bundesland |
Maklercourtage gesamt |
Anteil Verkäufer |
Anteil Käufer |
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
7,14 % |
3,57 % |
3,57 % |
Hamburg |
6,25 % |
3,125 % |
3,125 % |
Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern |
5,95 % |
2,975 % |
2,975 % |
Bei der Höhe sind regionale Abweichungen möglich. Die 50:50-Aufteilung gilt bundesweit einheitlich.
(MS)