Handwerkerkosten auch bei Auszug absetzen!
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Beim Umzug sollen Herd, Backofen und Waschmaschine von einem Handwerker ausgebaut werden? Auch diese Kosten kann man in der Steuererklärung angeben!
Denn Kosten, die bei einem Umzug dafür entstehen, dass Elektrogeräte von einem Handwerker ausgebaut und entsorgt werden, können als Handwerkerleistung von der Steuer abgezogen werden. Das hat das FG Sachsen bestätigt (Urteil vom 18.5.2018, Az. 4 K 194/18).
Für die Abziehbarkeit von Handwerkerrechnungen kommt es darauf an, dass die Leistungen im weitesten Sinn durch ein Wirtschaften im Haushalt veranlasst sind. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auszug aus einer Wohnung entstehen: Die Leistungen gelten dann noch als im Haushalt erbracht.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich bei Handwerkerleistungen um 1.200 Euro (aber um höchstens 20% der Aufwendungen). → Mehr dazu