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Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen
Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!
Fast jeder Steuerzahler nimmt in seinem Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch oder leistet sich eine angestellte Haushaltshilfe. Oft sind diese Kosten in den Nebenkosten einer Mietwohnung oder im Hausgeld für eine Eigentumswohnung enthalten. An diesen Kosten beteiligt sich der Staat mit bestimmten Steuerabzugsbeträgen! Dieses Steuerbonbon sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen.
In diesem Beitrag lesen Sie,
welche Steuerabzugsbeträge Sie für welche Arbeiten bekommen können,
welche Regeln bei 450 €-Hilfen und sozialversicherungspflichtigen Angestellten gelten,
was zu beachten ist, damit Sie die Förderung für Handwerkerleistungen und Dienste sonstiger Unternehmen nicht aus formalen Gründen verlieren,
was gilt, wenn Sie Mieter, Wohnungseigentümer oder Heimbewohner sind und
wie Sie die Steuerabzugsbeträge optimieren können.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Grundlagen und Höhe der steuerlichen Förderung
1.1So hoch sind die Steuerermäßigungen
1.2Umfang der begünstigten Aufwendungen
1.2.1Haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen
1.2.2Nur für Arbeitskosten gibt es den Steuerbonus
1.2.3Keine steuerliche Doppelberücksichtigung
1.2.4Maßnahmen der öffentlichen Hand können begünstigt sein
1.2.5Versicherungsleistungen und Schadenersatz müssen Sie anrechnen
1.3Wer kann die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen?
1.4Wann gibt es die Steuerermäßigung?
1.4.1Grundsätzlich im Jahr der Zahlung
1.4.2Steuern sparen bereits während des Jahres
2.Voraussetzungen für die steuerliche Förderung
2.1Erforderliche Nachweise
2.2Keine Barzahlung
2.3Tätigkeit im Haushalt
2.3.1Zentrale Voraussetzung für den Steuerbonus
2.3.2Was als Haushalt gilt
2.3.3»Im« Haushalt erbrachte Leistungen
2.3.4Die räumlich-funktionale Auslegung des Begriffs »im Haushalt«
2.3.5Umzug und vorübergehender Leerstand
2.3.6Entsorgungsleistungen
3.Handwerkerleistungen
3.1Voraussetzungen für den Handwerker-Steuerbonus
3.2Welche Leistungen begünstigt sind
3.3Mess-, Kontroll- und Gutachtertätigkeiten
3.4Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt
3.5Keinen Steuerbonus für öffentlich geförderte Maßnahmen
4.Haushaltsnahe Hilfen
4.1Haushaltsnahe Dienstleistungen
4.1.1Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind begünstigt
4.1.2Was nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt
4.1.3Au-pair-Kraft
4.2Pflege- und Betreuungsleistungen
4.3Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
4.3.1Begünstigt sind »haushaltsnahe« Beschäftigungsverhältnisse
4.3.2Als Arbeitgeber haben Sie umfangreiche Pflichten
4.3.3Diese Aufwendungen sind begünstigt
5.Minijob im Privathaushalt
5.1Was ist ein Minijob im Privathaushalt?
5.2Haushaltsscheck erleichtert Ihre Pflichten als Arbeitgeber
5.3Welche Aufwendungen begünstigt sind
6.Die Höchstbeträge gelten haushaltsbezogen
6.1Ganzjährig gemeinsamer Haushalt
6.1.1Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
6.1.2Alleinstehende mit gemeinsamem Haushalt
6.2Gemeinsamer Haushalt besteht nicht das ganze Jahr
7.Andere Steuerregeln haben Vorrang
7.1Werbungskosten oder Betriebsausgaben
7.2Sonderausgaben
7.3Außergewöhnliche Belastungen
7.3.1Welche Aufwendungen betroffen sein können
7.3.2Besonderheiten bei Pflegekosten
8.Mieter, Wohnungseigentümer und Heimbewohner
8.1Mieter und Wohnungseigentümer
8.1.1Erforderliche Nachweise
8.1.2In welchem Jahr die Aufwendungen berücksichtigt werden
8.1.3Was bei einer Dienst- oder Werkswohnung gilt
8.2Heimbewohner
8.2.1Mit eigenem Haushalt im Heim
8.2.2Ohne eigenen Haushalt im Heim
8.2.3Abzug von Heimkosten als außergewöhnliche Belastung
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt
Bewertung
Kommentar
B. Klein am
Gut gegliederter, übersichtlicher Leitfaden für die private EStE. Sehr weiter zu empfehlen.
Anonymer Benutzer am
sachgerecht
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