Grunderwerbsteuer: Share Deals werden erschwert
Bei einem Share Deal werden Geschäftsanteile statt Grundstücke gekauft bzw. verkauft. Im Fokus stehen insbesondere teure Immobilienübertragungen. Hier werden oft bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen.

Grunderwerbsteuer: Share Deals werden erschwert

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Die sogenannten Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, werden erschwert: Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Was sind Share Deals?

Bei einem Share Deal werden Geschäftsanteile statt Grundstücke gekauft bzw. verkauft.

Im Fokus stehen insbesondere teure Immobilienübertragungen. Hier werden oft bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Das geht so:

  • Zunächst wird eine Gesellschaft gegründet, der dann ein Grundstück oder ein Gebäude gehört.

  • Der Käufer erwirbt die Anteilsmehrheit dieses Unternehmens, aber weniger als 95 Prozent.

  • Der Verkäufer behält die restlichen fünf Prozent für mindestens weitere fünf Jahre.

Durch diese Gestaltung entstehen den Ländern erhebliche Steuerausfälle.

Ein gutes Beispiel aus den vergangenen Jahren ist der Verkauf des Potsdamer Platzes in Berlin an den kanadischen Investor Brookfield: Geschätzte 84 Millionen Euro Grunderwerbsteuer sind dem Berliner Fiskus dabei entgangen, weil die Grundstücke und Immobilien für 1,4 Milliarden Euro in einem Share Deal veräußert wurden. (Quelle: tagesspiegel.de)

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Bundesland

Grunderwerbsteuersatz   

Baden-Württemberg

5,00%

Bayern

3,50%

Berlin

6,00%

Brandenburg

6,50%

Bremen

5,00%

Hamburg

4,50%

Hessen

6,00%

Mecklenburg-Vorpommern    

6,00%

Niedersachsen

5,00%

Nordrhein-Westfalen

6,50%

Rheinland-Pfalz

5,00%

Saarland

6,50%

Sachsen

3,50%

Sachsen-Anhalt

5,00%

Schleswig-Holstein

6,50%

Thüringen

6,50%

(Stand: 2021)

Share Deals: Neue Anteilsgrenze bei 90 Prozent

Dass in dem Vorgehen eine »missbräuchliche Steuergestaltung« zu sehen ist, ist eigentlich nichts Neues, die Länder weisen seit Jahren darauf hin. Jetzt wird das Gesetz angepasst – ein bisschen jedenfalls, denn grundsätzlich sind Share Deals weiterhin möglich und auch erlaubt.

Um Share Deals einzudämmen, wird die bisherige 95-Prozent-Grenze in den sogenannten »Ergänzungstatbeständen« des Grunderwerbsteuergesetzes auf 90 Prozent gesenkt. Zudem wird ein neuer Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Haltefristen werden von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Die »Ergänzungstatbeständige« beim Grunderwerbsteuergesetz sind in § 1 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG geregelt.

Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Die sogenannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.

Wann tritt die Änderung bei den Share Deals in Kraft?

Das Gesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Dafür muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

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(MB)

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