Neues Förderangebot für Gründungen und Unternehmensnachfolgen
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Ab dem 1. November 2024 steht Gründern und Unternehmensnachfolgern ein neues Förderangebot zur Verfügung. Ziel des neuen ERP-Förderkredits Gründung und Nachfolge ist es, innovative Gründungen und erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze:
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Seit dem 1. November 2024 gibt es ein neues Förderprogramm für Gründer:innen und Unternehmensnachfolger:innen, das durch eine Kooperation von KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken und den Bundesministerien für Finanzen sowie Wirtschaft und Klimaschutz realisiert wird.
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Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge entlastet Hausbanken vollständig vom Kreditausfallrisiko dank einer 100%-Garantie durch die Bürgschaftsbanken und einer 80%-Rückgarantie des Bundes.
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Gefördert werden bis zu 35 % eines Vorhabens, maximal 500.000 Euro, ohne nötige Sicherheiten und zu günstigen Zinsen.
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Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank und die Plattform kapital.ermoeglicher.de.
Finanzielle Förderung für Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge
Seit dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Das neue Förderangebot soll einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung setzen, Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken bieten.
Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.
Förderkredit für Gründung und Nachfolge: Die wichtigsten Eckpunkte
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Mit dem »ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge« werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert.
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Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro.
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Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
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Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren die Antragstellerinnen und Antragsteller von besonders günstigen Zinsen.
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Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich.
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Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Förderkredit Gründung und Nachfolge: Antragstellung und Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits sei einfach und transparent, erklären die beteiligten Partner in einer gemeinsamen Pressemitteilung: Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de
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(MB)