Geschäftswagen: Functions on demand richtig versteuern
Sogenannte Functions on Demand erhöhen nicht immer die Bemessungsgrundlage für die 1%-Methode.

Geschäftswagen: Functions on demand richtig versteuern

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Unter »Functions on demand« versteht man serienmäßig verbaute Sonderausstattung im Auto, die über ein Update bei Bedarf aktiviert wird (z.B. Sitzheizung, Assistenzsysteme oder Navigationssystem). Wie werden diese Funktionen bei der Besteuerung nach der pauschalen 1%-Methode berücksichtigt?

Die private Nutzung eines Betriebs-Pkw wird nach folgender Formel berechnet:

1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung × Anzahl der Monate der Privatnutzung

Der Betrag, der bei dieser Berechnung herauskommt, muss versteuert werden.

In diese Berechnung fließt aber nur die Sonderausstattung ein, die im Zeitpunkt der Erstzulassung bereits vorhanden war!

Das bedeutet:

  • Sonderausstattungsmerkmale, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung freigeschaltet sind, sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Privatanteils mit den Werten anzusetzen, die sich aus der Preisliste des Herstellers ergeben.

  • Nachträglich hinzugebuchte oder freigeschaltete Sonderausstattung ist für den Bruttolistenpreis irrelevant und führt nicht zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der privaten Pkw-Nutzung mit der 1%-Regelung.

Für steuerliche Zwecke ist es sinnvoll, On-Demand-Funktionen nicht direkt mit der Anschaffung aktivieren zu lassen, sondern erst nachträglich freischalten zu lassen.

 

(AI, MB)

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