Förderprogramme für Umweltschutz & Energie: Übersicht für 2024
-
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Förderkompass 2024 veröffentlicht. Wir stellen drei Förderprogramme für Immobilieneigentümer, kleine Selbstständige, Freiberufler und Start-ups vor.
Das BAFA setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich zahlreiche Förderprogramme um.
Neben einer ersten Orientierung über die vielfältigen Programme in den Bereichen Energie und Wirtschaft soll der Förderkompass auch als Anlaufstelle zu Basisinformationen wie Antragsberechtigungen, Förderhöhen und Kontaktmöglichkeiten dienen.
Für wen gibt es Fördermittel?
Der Förderkompass richtet sich neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auch an Privatpersonen und Gemeinden.
Welche Zielgruppen für welches Förderprogramm antragsberechtigt sind, welche nicht und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wird im Förderkompass 2024 übersichtlich für jedes Förderprogramm aufgelistet.
Im Fokus stehen Förderprogramme in den Bereichen Energie und Klimaschutz. Wir haben uns den Förderkompass angeschaut und möchten drei Förderprogramme vorstellen.
Zahlreiche weitere geförderte Maßnahmen werden in der Broschüre des BAFA übersichtlich und verständlich dargestellt.
→ mehr Informationen: Förderkompass 2024 (PDF)
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Ein wesentlicher Anteil des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wohngebäude. Für das Gelingen der Energiewende ist es daher entscheidend, durch eine Erhöhung der Modernisierungsquote die Energieeffizienz in diesem Sektor zu verbessern.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist eine Energieberatung, die das gesamte Wohngebäude einschließlich der Nutzbarkeit erneuerbarer Energien untersucht. Eine qualifizierte Energieberaterin bzw. ein qualifizierter Energieberater erstellt für die Kundin bzw. den Kunden einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Dabei gibt es die Wahl: Man kann sich entweder zeigen lassen, wie das Wohngebäude in einem Zug zu einem BEG-Effizienzhaus modernisiert werden kann, oder man hat Interesse an einer energetischen Sanierung, die Schritt-für-Schritt erfolgen soll.
Die Energieberaterin bzw. der Energieberater macht Vorschläge für aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die sukzessive umgesetzt werden können.
Wer kann den Förderantrag stellen?
Zielgruppe der Förderung sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern, Nießbrauchsberechtigte sowie Wohnraummieter und -pächter in Deutschland.
Wie erfolgt die Förderung?
Gefördert wird die Energieberatung durch Zuschuss, der an die Beratungsempfängerin bzw. den Beratungsempfänger ausgezahlt wird. Die Zuschusshöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und höchstens 1.700 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten.
Einen weiteren Zuschuss von maximal 500 Euro gibt es für die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn der Energieberatungsbericht zusätzlich in einer Versammlung den Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümern erläutert wird.
(Förderkompass 2024, Seite 24)
Die Redaktion empfiehlt:
→ Gebrauchte Immobilien kaufen Diese Baumängel und Bausünden sollte man kennen
E-Lastenfahrräder und -anhänger
Gefördert werden E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Ziel ist die Emissionsminderung von Treibhausgasen, Feinstaub, Stickoxid und Lärm.
Was wird gefördert?
Die Anschaffung und das Leasen von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird gefördert, wenn diese ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen. Daneben müssen Transportmöglichkeiten geboten werden, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen als ein herkömmliches Fahrrad.
E-Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden, sind nicht förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit, freiberuflich Tätige, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Verbände.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe von den Anschaffungskosten abhängt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung. Bei geleasten E-Lastenfahrrädern bzw. E-Lastenanhängern beträgt der Fördersatz 20 Prozent des im Leasingantrag bzw. im Leasingvertrag ausgewiesenen Objektwerts.
Die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad beträgt 3.500 Euro.
(Förderkompass 2024, Seite 30)
Die Redaktion empfiehlt:
→ Gewinnermittlung Ausfülltipps und Musterfall zur EÜR für 2023
→ Online steuerlich jederzeit bestens informiert SteuerSparBerater für Selbstständige
Messeprogramm Young Innovators
Junge, innovative Unternehmen können für ihre Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland gefördert werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Daneben müssen sie die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro) erfüllen und jünger als zehn Jahre sein.
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau.
Von diesen förderfähigen Kosten hat die Ausstellerin bzw. der Aussteller einen Eigenanteil von 40 Prozent beziehungsweise 50 Prozent zu übernehmen.
(Förderkompass 2024, Seite 58)
Die Redaktion empfiehlt:
→ Online steuerlich jederzeit bestens informiert SteuerSparBerater für Selbstständige
(MB)