Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum
Schöne Weihnachten!

Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum

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Heilig Abend naht mit großen Schritten, und vielleicht haben auch viele bereits einen Weihnachtsbaum gekauft. Auf diesen Kauf können – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen.

Die Höhe der Umsatzsteuer, die für den Tannenbaum bezahlt wird, hängt von der Herkunft und dem Verkäufer des Baums ab:

  • Der normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% wird fällig bei künstlichen Bäumen, das dürften meist Weihnachtsbäume aus Plastik sein.

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn es sich um einen echten Baum handelt, der zwar artgerecht aufgewachsen ist, aber durch einen Gewerbetreibenden (zum Beispiel einen Baumarkt) oder einen nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft wird.

  • 5,5% Umsatzsteuer will der Fiskus sehen, wenn der Baum zufällig irgendwo im Wald aufgewachsen ist und von einem Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat.

  • Beim Kauf bei einem pauschalierenden Landwirt, der den Weihnachtsbaum in einer Sonderkultur großgezogen hat, fallen 9% Umsatzsteuer an. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Baum bis einschließlich 5.12.2024 gekauft wurde. Pünktlich zu Nikolaus gab es hier eine Änderung: Seit dem 6.12.2024 beträgt der Umstzsteuersatz für pauschalierende Landwirte nur noch 8,4%. Ab dem 1.1.2025 sind es sogar nur noch 7,8%.

  • Falls der Weihnachtsbaum-Verkäufer des Vertrauens ein Privatverkäufer oder Kleinunternehmer ist, fällt keine Umsatzsteuer an.

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(MB)

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