Neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen
Ein neues Förderprogramm unterstützt gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen und Social Startups.

Neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen

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Mit dem Programm »REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums« des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen und Social Startups unterstützt werden.

Das teilt das BMWK aktuell mit (Quelle). Bis Jahresende 2023 stehen dafür rund 89,6 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Inhalt

 

Was ist ein »gemeinwohlorientiertes Unternehmen«?

Laut Schätzungen der EU-Kommission sind 10% aller Unternehmen in der Europäischen Union gemeinwohlorientiert, sie beschäftigen fast 13,6 Millionen Menschen.

Die Europäische Kommission versteht darunter Unternehmen,

  • für die das soziale oder gesellschaftliche, gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maß an sozialer Innovation äußert,

  • deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen und

  • deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Beteiligung der Belegschaft basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.

(Quelle)

Was wird gefördert?

Ziele des modular aufgebauten Programms sind die Unternehmen bei der Professionalisierung, Stabilisierung sowie Krisenresilienz zu begleiten. Sie dient vor allem dazu, den positiven Beitrag dieser Unternehmen zu gesellschaftlichen Veränderungsprozessen ausbauen zu können.

  • Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen.

  • Darüber hinaus wird es einen weiteren Förderaufruf zur Vernetzung, Kooperation und Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.

Wer kann die Förderung beantragen?

Für »REACT with impact« antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die unter anderem die Kriterien der EU-KMU-Definition und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen.

Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Startups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.

Gemeinwohlorientierte KMU können gefördert werden, wenn sie

  • die Kriterien der EU-KMU-Definition und der »Social Business Initiative« der Europäischen Kommission erfüllen,

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben,

  • dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig (keine Nebenerwerbstätigkeit) sind,

  • in den vergangenen Geschäftsjahren mindestens 50 Prozent der Einnahmen am Markt erwirtschaftet haben und diese nicht aus Leistungen von nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)-geförderten Maßnahmen stammen (nachzuweisen durch Jahresabschlüsse oder Vergleichbares der letzten zwei Jahre),

  • mindestens eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen nachvollziehbar adressieren,

  • ihre bisherige gesellschaftliche Wirkung und entsprechenden Wirkungsziele für die Zukunft quantitativ und qualitativ nachvollziehbar darstellen,

  • vor dem 2.Quartal 2020 gegründet worden sind.

Gemeinwohlorientierte Startups können gefördert werden, wenn:

  • sie die Kriterien der EU-KMU-Definition und der »Social Business Initiative« der Europäischen Kommission erfüllen,

  • sie dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig (keine Nebenerwerbstätigkeit) sind,

  • das Unternehmen bereits gegründet (und nicht erst in Planung) ist,

  • das Unternehmen nicht vor dem 3. Quartal 2017 bzw. grundsätzlich nach dem 2. Quartal 2020 gegründet wurde. Im Fall einer Gründung nach dem 2. Quartal ist eine Förderung nur möglich, sofern eine belegbare, negative Betroffenheit der Geschäftstätigkeit vorgelegen hat (z.B. durch Schließungen im Rahmen gesetzlich angeordneter Lockdowns),

  • sie mindestens eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen nachvollziehbar adressieren,

  • sie ihre bisherige gesellschaftliche Wirkung und entsprechenden Wirkungsziele für die Zukunft quantitativ und qualitativ nachvollziehbar darstellen,

  • sie mindestens 50 Prozent der Einnahmen am Markt erwirtschaften oder dies belegbar im Geschäftsmodell vorgesehen ist und diese Einnahmen nicht aus Leistungen von nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)-geförderten Maßnahmen stammen (nachzuweisen durch Businesspläne, Jahresabschlüsse oder vergleichbares),

  • sie ein Geschäftskonzept vorlegen, das belegbare Wachstumsaussichten für die nächsten zwei Jahre aufweist.

Als Gründungsdatum gilt der Tag der Gewerbeanmeldung und Eintragung im Handelsregister bzw. Tag der Eintragung im Vereinsregister.

Wie und wo wird die Förderung beantragt?

Die Antragstellung für die Förderung übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen. Sie können sich bereits seit dem 1. Februar 2023 hier registrieren.

Welche Aufgaben der Beratungsunternehmen im Zuge der Antragsstellung und der administrativen Abwicklung einer Fördermaßnahme übernehmen und welche Voraussetzungen sie für die Registrierung eines Beratungsunternehmens gemäß der Richtlinie »REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums« erfüllen müssen, ist in diesem Merkblatt erklärt. Unter anderem müssen sie über mindestens drei Jahre Erfahrungen im Bereich Sozialunternehmertum mit seinen geschäftsmodell- sowie marktspezifischen Besonderheiten verfügen.

Anträge von interessierten gemeinwohlorientierten Unternehmen können ab dem 20. Februar 2023 eingereicht werden.

(MB)

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