Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

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Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

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Über das Produkt

Wenn Sie einen Betrieb eröffnen, sich also selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anzumelden.

Die Anmeldepflicht gilt sowohl für eine haupt- als auch für eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit.

Welchen Weg Sie bei der Anmeldung beschreiten müssen, hängt davon ab, ob Sie für Ihre Selbstständigkeit einen Gewerbebetrieb gründen oder ob Sie einer selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler nachgehen. Denn für einen Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung beim Gewerbeamt Pflicht.

Unabhängig davon ist bei Beginn jeder Selbstständigkeit innerhalb eines Monats nach Eröffnung dem zuständigen Finanzamt unaufgefordert der amtliche »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« elektronisch zu übermitteln. Unser Ratgeber geht auf die wichtigsten Fragen des Anmeldeformulars ein und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Vordrucks. 

Für das Ausfüllen des Fragebogens sollten Sie sich unbedingt Zeit nehmen, denn Ihre Eintragungen haben steuerliche Konsequenzen, die sich langfristig zu Ihrem Vor- oder Nachteil auswirken können.

Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Anmelden einer ersten selbstständigen Tätigkeit
    • 1.1 Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt
    • 1.2 Für jede Tätigkeit Pflicht: Die Anmeldung beim Finanzamt
    • 1.3 Spätere Informationspflichten gegenüber den Ämtern
  • 2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    • 2.1 Allgemeine Angaben
    • 2.2 Angaben zur selbstständigen Tätigkeit
    • 2.3 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
    • 2.4 Angaben zur Gewinnermittlung
    • 2.5 Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer
    • 2.6 Angaben zur Lohnsteuer
    • 2.7 Angaben zur Umsatzsteuer

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