Übersicht: Scheinselbstständig? – Das spricht für bzw. gegen Selbstständigkeit
Die Einordnung einer Person als freier Mitarbeiter (=selbstständig) oder als Arbeitnehmer ist immer eine Einzelfallentscheidung. Zudem kommt es weniger auf die gewählte Bezeichnung an als vielmehr auf die tatsächliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses. Die Rechtsprechung hat im Lauf der Jahre zahlreiche Abgrenzungskriterien herausgearbeitet.
Eine rein schematische Prüfung ist nicht möglich, da es bei der Gesamtbeurteilung auf die Gewichtung einzelner Punkte ankommt. Die folgende Auswahl von Kriterien gibt einen Überblick. Aber natürlich passt nicht jedes Kriterium auf jede konkrete Beschäftigungsform.
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