Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt
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Der Trend zur Freiberuflichkeit ist ungebrochen. Auf den ersten Blick überrascht das. Denn die steuerlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind gar nicht so groß wie oft angenommen.
Die Gewerbesteuer hat ihre abschreckende Wirkung größtenteils verloren, da sich Gewerbesteuerzahlungen mittlerweile auf die persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen lassen. Und auch andere Vorteile, die mit dem Freiberufler-Status einhergehen, bleiben den meisten Gewerbetreibenden nicht verwehrt. Kleine Gewerbebetriebe profitieren ebenfalls von der Istbesteuerung und können ihren Gewinn auch über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Also letztlich viel Wind um nichts? Nein, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Einstufung als Freiberufler durch das Finanzamt kann sich im Einzelfall durchaus lohnen. Denn ohne Einkommensteuerschuld lässt sich leider kein Euro gezahlter Gewerbesteuer anrechnen. Und bei hohen Umsätzen oder Gewinnen rettet auch weiterhin nur der Freiberufler-Status vor Sollbesteuerung und Bilanzierungspflicht.
Unser Beitrag "Freiberuflich oder gewerblich? Wissen, worauf es ankommt" klärt darüber auf, welche Voraussetzungen ein Selbstständiger erfüllen muss, um Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit erzielen zu können. In diesem Zusammenhang machen wir auch deutlich, dass die Alternative nicht immer Freiberufler oder Gewerbetreibender lauten muss, sondern manchmal auch Freiberufler und Gewerbetreibender heißen kann.
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