Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wenn Sie sich selbstständig machen, das heißt einen Betrieb gründen, sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen des mehrseitigen, von der Finanzverwaltung herausgegebenen Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Für das Ausfüllen des Fragebogens sollten Sie sich unbedingt Zeit nehmen, denn Ihre Eintragungen haben finanzielle Konsequenzen, die sich langfristig zu Ihrem Vor- oder Nachteil auswirken können.

Ab 2021 müssen die Auskünfte im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle übermittelt werden (§ 138 Abs. 1b AO).

Das gilt für

  • die Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);

  • die Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;

  • die Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.

Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung dieser Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stellen wir die (nunmehr veralteten) Vordrucke nicht mehr an dieser Stelle zur Verfügung.

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung finden Sie unter www.elster.de.

Falls Ihr Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, erhalten Sie die erforderlichen Papiervordrucke direkt beim Finanzamt.