Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum
Schöne Weihnachten!

Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum

 - 

Heilig Abend naht mit großen Schritten, und vielleicht haben auch viele bereits einen Weihnachtsbaum gekauft. Auf diesen Kauf können – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen.

Die Höhe der Umsatzsteuer, die für den Tannenbaum bezahlt wird, hängt von der Herkunft und dem Verkäufer des Baums ab:

  • Der normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% wird fällig bei künstlichen Bäumen, das dürften meist Weihnachtsbäume aus Plastik sein.

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn es sich um einen echten Baum handelt, der zwar artgerecht aufgewachsen ist, aber durch einen Gewerbetreibenden (zum Beispiel einen Baumarkt) oder einen nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft wird.

  • 5,5% Umsatzsteuer will der Fiskus sehen, wenn der Baum zufällig irgendwo im Wald aufgewachsen ist und von einem Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat.

  • Beim Kauf bei einem pauschalierenden Landwirt, der den Weihnachtsbaum in einer Sonderkultur großgezogen hat, fallen 9% Umsatzsteuer an. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Baum bis einschließlich 5.12.2024 gekauft wurde. Pünktlich zu Nikolaus gab es hier eine Änderung: Seit dem 6.12.2024 beträgt der Umstzsteuersatz für pauschalierende Landwirte nur noch 8,4%. Ab dem 1.1.2025 sind es sogar nur noch 7,8%.

  • Falls der Weihnachtsbaum-Verkäufer des Vertrauens ein Privatverkäufer oder Kleinunternehmer ist, fällt keine Umsatzsteuer an.

Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt:

Spenden von der Steuer absetzen

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Wer Lebensmittel oder zubereitete Speisen verkauft, entnimmt gelegentlich Produkte für den eigenen Bedarf. Diese Entnahme muss versteuert werden. Bei der Berechnung der steuerpflichtigen Entnahme kann auf Pauschbeträge zurückgegriffen werden. Jetzt hat mehr

  • [] Die Antwort auf diese Frage ist finanziell entscheidend, da für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nur die Entfernungspauschale angesetzt werden darf. Für Fahrten zu anderen Arbeitsorten können hingegen die tatsächlich entstandenen Kosten als mehr

  • [] Ab 2025 wird die Verwendung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmern Pflicht. Wir informieren über Ausnahmen, Übergangsregelungen und wichtige Schritte zur Vorbereitung von Unternehmen. mehr

  • [] Ab dem 1.1.2025 treten bedeutende Änderungen für Kleinunternehmer in Kraft: Im Jahressteuergesetz 2024 wurde § 19 UStG, der die Kleinunternehmer-Regelung bestimmt, wesentlich überarbeitet und das deutsche Umsatzsteuergesetz an das EU-Recht angeglichen mehr

Weitere News zum Thema