Vorsteuer
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Lieferungen oder sonstigen Leistungen erheben müssen, verrechnen (Vorsteuerabzug). Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Beispiel:
Ein Unternehmer erwirbt eine Maschine. Die Rechnung weist folgende Positionen aus:
Maschine |
Euro10.000,– € |
Umsatzsteuer (19 %) |
Euro1.900,– € |
Gesamtbetrag |
Euro11.900,– € |
Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann der Käufer der Maschine als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 EStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.