Umsatz­steuer­pflicht – ja oder nein?

Es geht um die Frage, ob du als Selbstständiger bzw. Selbstständige umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Dafür ist es zunächst wichtig zu wissen, wie die einzelnen Begriffe definiert sind.


Umsatz­steuer, Mehr­wert­steuer und Vor­steuer

Die Umsatzsteuer gehört zu den sogenannten Verkehrssteuerarten. Wie es der Name schon sagt, wird als Basis der »Umsatz« zur Berechnung herangezogen. Das bedeutet: Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer oder eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin muss auf den Preis, den er von seinen Kunden für ein Produkt oder eine Dienstleistung erzielen möchte, die Umsatzsteuer »draufschlagen« und dann an das Finanzamt abführen. Somit wird der Verbraucher beim Erwerb von Produkten und Leistungen mit der Steuer belastet – für dich als selbstständiger Unternehmer ist sie kostenneutral.


Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch häufig der Begriff »Mehrwertsteuer« verwendet. Beide Begriffe haben die gleiche Bedeutung – fachlich korrekt ist aber der Begriff »Umsatzsteuer«. Diese Steuer wird daher auch im Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, geregelt.


Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird und die er vom Finanzamt unter Umständen erstattet bekommt. Das heißt: Kaufst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer etwas für deine selbstständige Tätigkeit, kannst du dir die gezahlte Steuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.


Die Folgen der Umsatz­steuer­pflicht

Bist du in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, bedeutet das:


  • Du berechnest für deine Leistungen Umsatzsteuer.
  • Neben dem Preis, den du für deine Produkte oder deine Dienstleistungen erzielen möchtest, stellst du deinen Kunden auch Umsatzsteuer in Rechnung.
  • Für deine unternehmerischen Kunden musst du sogenannte »ordnungsgemäße Rechnungen« erstellen.
  • Du führst die eingenommene Umsatzsteuer an dein Finanzamt ab.
  • Du bekommst die Mehrwertsteuer, die du für Produkte und Leistungen an andere Unternehmer gezahlt hast, als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Voraussetzung: Du hast die Produkte oder Dienstleistungen für deine unternehmerische Tätigkeit bezogen.
  • Du erstellst deswegen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Du erstellst eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Tipp Was für dich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten ist, erfährst du im Beitrag »Voranmeldung und Jahreserklärung«

Welche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllt sein müssen, kannst du im Beitrag »Korrekte Rechnungen: Wichtig für den Vorsteuerabzug« nachlesen.


Ratgeber zum Thema
  • Umsatzsteuer Fristen und Erklärungen

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Bist du umsatz­steuer­pflichtiger Unter­nehmer?

Erbringst du mit deinem Unternehmen Leistungen in Deutschland, entsteht deutsche Umsatzsteuer und dein Umsatz ist »steuerbar«. Aufpassen musst du immer dann, wenn das Ausland ins Spiel kommt. Denn dann stellt sich die Frage, wo die Leistung ausgeführt wird und somit, ob auf deinen Umsatz deutsche oder ausländische Steuer anfällt.


Du bist als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig, wenn du im Rahmen deines Unternehmens Leistungen ausführst und erbringst. Damit stellt sich die Frage. Wann bist du Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG)? Das ist der Fall, wenn du diese Fragen mit »ja« beantworten kannst:


  • Liegt Unternehmerfähigkeit vor?
  • Wird die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt?
  • Wird die Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeführt?
  • Wird die Tätigkeit selbstständig ausgeübt?

Als natürliche Person erfüllst du auf alle Fälle die Unternehmerfähigkeit. Eine nachhaltige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein, das heißt, es ist eine Wiederholungsabsicht vorhanden. Willst du mit deiner Tätigkeit Einnahmen erzielen, ist auch die Einnahmeerzielungsabsicht erfüllt. Hier kommt es nicht darauf an, dass du auch einen Gewinn erwirtschaften möchtest – Einnahmen erzielen wollen reicht! Als selbstständig wird deine Tätigkeit eingeordnet, wenn du nicht wie ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden bist.


Liegen Umsatz­steuer­befrei­ungen vor?

Ist dein Umsatz in Deutschland »steuerbar«, musst du ihn grundsätzlich auch versteuern. Allerdings gilt es hier zwei Ausnahmen zu beachten:


  • Deine Leistungen sind steuerfrei.
  • Du bist Kleinunternehmer.

Wichtig Du bist als Selbstständiger dafür verantwortlich, dass deine Leistungen richtig versteuert werden. Stellt das Finanzamt später einen Fehler fest, kann es noch für einige Jahre zurück Umsatzsteuer nachfordern. Im Zweifel bekommst du diese dann nicht mehr von deinen Kunden. Die Folge: Du bleibst auf den Kosten sitzen.


Steuer­freie Leis­tungen

Wann liegt eine Umsatzsteuerbefreiung vor mit der Folge, dass deine Umsätze steuerfrei ist?


Es ist deine Aufgabe zu prüfen, ob bei dir eine Umsatzsteuerbefreiung greift. Denn stellst du deinen Kunden versehentlich auf steuerfreie Umsätze Mehrwertsteuer in Rechnung, dann muss diese auch an das Finanzamt abgeführt werden. Dein Kunde darf aber dann die fälschlicherweise an dich gezahlte Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Die Folge: Dein Kunde ist verärgert und wird versuchen, das Geld von dir zurückzuholen.


Tipp Bei allen Umsatzsteuerbefreiungen gelten verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt die Befreiung auch anerkennt. Informiere dich genau, ob bei dir eine umsatzsteuerfreie Leistung vorliegt.


Steuerfreie Umsätze (§ 4 UStG) liegen beispielsweise vor bei


  • Versicherungsvertretern
  • Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und anderen Heilberufen
  • Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen
  • Kulturellen Einrichtungen
  • Selbstständigen Lehrern und Dozenten

Dies ist nur eine Auswahl an Tätigkeiten, die umsatzsteuerbefreit sind.


Tipp Die Umsatzsteuer ist eine der wenigen Steuerarten, die in der Europäischen Union in Systematik und Struktur weitgehend vereinheitlicht ist. Unterschiede gibt es aber immer noch insbesondere bei den Steuersätzen und den Steuerbefreiungsvorschriften. Das dahinterstehende EU-Recht ist dem nationalen und damit auch dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) übergeordnet.

Das bedeutet: Bringt dir das EU-Recht Vorteile, so kannst du als Unternehmer vor den Gerichten auf das für dich bessere EU-Recht pochen.


Die Klein­unter­nehmer­regelung

Die Kleinunternehmerregelung findest du in § 19 UStG. Kleinunternehmer ist danach, wer


  • im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz hatte und
  • im laufenden Jahr mit einem voraussichtlichen Umsatz von weniger als 50.000 Euro rechnet.

Erfüllst du die Voraussetzungen für diese Regelung, bist du grundsätzlich Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG).


Das bedeutet für dich:


  • Du darfst deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und führst deswegen auch keine an das Finanzamt ab.
  • Es ist kein Vorsteuerabzug möglich, das heißt, du bekommst die Mehrwertsteuer, die du an andere Unternehmer gezahlt hast, nicht vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet.
  • Als Kleinunternehmer brauchst du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen und an das für dich zuständige Finanzamt abgeben.
  • Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung (Umsatzsteuererklärung) müssen Kleinunternehmer nur noch bis einschließlich dem Jahr 2023 abgeben. Für das Jahr 2024 und alle folgenden Jahre ist diese Pflicht weggefallen und du brauchst daher als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.

Tipp Im Bereich der Kleinunternehmerregelung plant die Bundesregierung neben der Erhöhung der Umsatzgrenzen auf 25.000 Euro bzw. 100.000 Euro ab dem Jahr 2025 weitere bedeutende Änderungen. Hierüber halten wir dich auf dem Laufenden.


Wichtig: Du kannst jederzeit darauf verzichten, bei dir die Kleinunternehmerregelung anzuwenden.


Denn sowohl die Kleinunternehmerregelung, aber auch die Umsatzsteuerbesteuerung haben Vor- und Nachteile. Welche Variante für dich besser ist, hängt von deiner persönlichen Ausgangssituation ab. Und wichtig: Die kann sich natürlich im Laufe der Zeit ändern!


Tipp Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du in unserem Beitrag »Kleinunternehmer: Regeln, Vorteile und Nachteile«.


Ratgeber zum Thema
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Welcher Steuer­satz gilt?

Es gilt aber nicht nur zu wissen, ob für dich Umsatzsteuerpflicht gilt. Du musst auch wissen, wie viel Prozent an Steuer du auf deinen Umsatz aufschlagen musst, also: welcher Steuersatz anzuwenden ist.


Deutschland hat zwei Steuersätze. Einmal den im EU-Recht als »Normalsatz« und in Deutschland allgemein auch als »Regelsteuersatz« bezeichneten Steuersatz von 19% und den ermäßigten Steuersatz von 7%.


Aus sozial- und bildungspolitischen Gründen gilt für bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen nur ein ermäßigter Steuersatz. Damit sollen Endverbraucher zum Beispiel beim Kauf von Lebensmitteln, Büchern oder Konzertkarten nicht übermäßig mit Steuern belastet werden. Allerdings sind nicht alle Ermäßigungen immer nachvollziehbar.



 
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