Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen

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Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen

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Über das Produkt

Kaufen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt? Dann dürfen Sie sich die von Ihnen an das andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung: Sie führen Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Für den Vorsteuerabzug machen Sie dier aus Ihren Eingangsrechnungen resultierende Vorsteuer in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und dann zusammengefasst in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet.

Der Vorsteuerabzug ist für Sie also bares Geld wert und Sie sollten sich keinen Cent entgehen lassen! Im Ratgeber »Vorsteuerabzug aus Rechnungen« erfahren Sie beispielswerise

  • welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen,

  • wann ein Vorsteuerabzugsverbot gilt,

  • was eine Kleinbetragsrechnung ist,

  • was Sie beim Vorsteuerabzug aus E-Rechnungen beachten müssen und

  • wie Sie die Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden.

Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorsteuerabzug heißt: Umsatzsteuer zurückholen
  • 2. Das sind die Voraussetzungen
    • 2.1 Ohne Unternehmer-Status kein Vorsteuerabzug
    • 2.2 Bezogene Leistung ist umsatzsteuerpflichtig
    • 2.3 Die Leistung erfolgt für Ihr Unternehmen
    • 2.4 Diese Ausgangsumsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug
    • 2.5 Die Eingangsrechnung muss stimmen
    • 2.6 Ab 1.1.2028: Rechnung von einem Istversteuerer erst bezahlen
    • 2.7 Sonderformen der Rechnung: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise
  • 3. Aufteilen der Vorsteuer bei gemischten Umsätzen
  • 4. Vorsteuerabzugsverbote
    • 4.1 Geschenke an Geschäftsfreunde
    • 4.2 Bewirtungskosten
    • 4.3 Unangemessene Aufwendungen
    • 4.4 Kosten der Lebensführung
    • 4.5 Reisekosten
  • 5. Vorsteuer beim Finanzamt richtig anmelden
    • 5.1 Sie brauchen eine Rechnung
    • 5.2 Ihre Zahlung weicht vom Rechnungsbetrag ab
    • 5.3 Vorsteuer gibt es schon aus Anzahlungen
    • 5.4 Sie finden noch einen Beleg
    • 5.5 So vermeiden Sie Nachfragen
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