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Rechnungen und Umsatzsteuer: Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen
Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung?
Durch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ändert sich beim Thema »Rechnung« so einiges. Auch wenn es Übergangsregelungen gibt, gelten diese doch nur für Rechnungsaussteller, nicht für Rechnungsempfänger. Das heißt, seit dem 1.1.2025 können Sie als Unternehmer eine E-Rechnung erhalten und müssen diese dann auch akzeptieren. Das gilt auch für Kleinunternehmer, auch wenn für diese die Pflicht zur Erstellung einer E-Rechnung entfallen ist. In unserem Ratgeber erfahren Sie
wann es sich um eine E-Rechnung handelt,
welche Formate es gibt und
welche Übergangsfristen gelten.
Außerdem informiert Sie der Ratgeber unter anderem über diese Themen, die Ihnen im Zusammenhang mit Rechnungen begegnen:
Welche Pflichtangaben sind in einer Rechnung gefordert?
Sonderformen von Rechnungen, wie z.B. Kleinbetragsrechnungen und Gutschrift
Wann müssen Sie eine Rechnung berichtigen?
Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Grundlegende Informationen
2.Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung
2.1Leistungen an Unternehmer und juristische Personen
2.2Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
3.Diese Dokumente gelten als Rechnung
4.Übermittlung und Prüfung von Rechnungen bis 31.12.2024
4.1Rechnung auf Papier
4.2Rechnung auf elektronischem Weg
5.Ab 1.1.2025: E-Rechnungen im B2B-Bereich
5.1Ein erster Überblick
5.2Sie erhalten eine E-Rechnung für Ihr Unternehmen
5.3Wann handelt es sich um eine E-Rechnung?
5.4So übermitteln Sie eine E-Rechnung richtig
5.5Kleinunternehmer brauchen keine E-Rechnung ausstellen
5.6Übergangsfristen bei der Rechnungserstellung
5.7Hier müssen Sie keine E-Rechnung ausstellen
5.8Prüfbarkeit einer E-Rechnung
6.Pflichtangaben in einer Rechnung
6.1Die Angaben müssen vollständig sein
6.2Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
6.3Name und Anschrift des Leistungsempfängers
6.4Ihre Steuer-, Umsatzsteuer-Identifikations- oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
6.5Ausstellungsdatum der Rechnung
6.6Fortlaufende Rechnungsnummer
6.7Bezeichnung der Lieferung oder der erbrachten Dienstleistung
6.8Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
6.9Ab 1.1.2028: Hinweis auf Istversteuerung erforderlich
6.10Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
6.11Steuersatz, Steuerbetrag und Hinweis auf Steuerbefreiung
6.12Hinweise in Ihrer Rechnung auf Sonderregelungen
6.13Musterrechnungen
7.Sonderformen der Rechnung
7.1Kleinbetragsrechnungen
7.2Verträge als Rechnung
7.3Abrechnung durch Gutschrift
7.4Anzahlungs- und Endrechnungen
8.Nebenkosten richtig abrechnen
9.Wann Sie eine Rechnung berichtigen müssen
9.1Probleme aufgrund einer nicht korrekten Rechnung
9.2Sie weisen zu viel Umsatzsteuer aus
9.3Kein oder zu niedriger Steuerausweis
9.4Ihre Rechnung enthält formelle Fehler
9.5Unberechtigter Steuerausweis – hier gelten strenge Regeln
10.Aufbewahrungspflichten
10.1Wie lange Sie Rechnungen aufbewahren müssen
10.2Wie Sie Rechnungen aufbewahren müssen
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt
Bewertung
Kommentar
Klaus K. am
Aus meiner Sicht als KMU vollständiger, praxisnaher und gut lesbarer Überblick über die steuerlichen Fallstricke in Rechnungen. Fehler bezahlt man teuer - da ist der Preis sehr angemessen.
Anonymer Benutzer am
Kurz, knapp und übersichtlich
Anonymer Benutzer am
Schneller, unkomplizierter Bestellvorgang. Umgehende Benachrichtigung, bei der jedoch der Hinweis, dass die Rechnung separat per E-Meil zugesendet wird, vermisst wurde.
Werde bei Bedarf gerne wieder auf Ihre Angebote zurückkommen.
Renate Kockartz am
Auch hier hat mir Ihr Rat sehr geholfen.
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