Formularpaket für Selbstständige
Wir haben für Sie das Paket »Steuerformulare für Selbstständige« geschnürt und dort alle Formulare zusammengestellt, die ein Selbstständiger gewöhnlich im Rahmen seiner Steuererklärung benötigt.
Formulare für die Steuererklärung für 2024:
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Gewerbesteuererklärung*
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Umsatzsteuererklärung*
Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbaren PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Formulare für die Steuererklärung für 2023:
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Gewerbesteuererklärung*
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Umsatzsteuererklärung*
Sollten Sie darüber hinaus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, benötigen Sie zusätzlich die Anlage V, bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, ggf. noch die Anlage KAP oder bei ausländischen Kapitaleinkünften die Anlage AUS. Wenn Ihnen steuerliche Vergünstigungen für Kinder zustehen, benötigen Sie die Anlage Kind. Sollten Sie weitere Formulare vermissen, finden Sie diese als Einzeldokument im Servicebereich von steuertipps.de.
Formulare für die Steuererklärung für 2022:
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Umsatzsteuererklärung*
*Für die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung besteht »Elster-Pflicht«. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie auf elster.de.
Wir veröffentlichen daher an dieser Stelle keine Formulare mehr zu diesen Bereichen.
Selbstständige müssen nicht nur ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung und Gewerbesteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, sondern auch ihre Einkommensteuererklärung. Eine elektronische Antragstellung ist auch für die Dauerfristverlängerung bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.
Die Abgabe einer Voranmeldung oder Steuererklärung auf Papier ist nach § 150 Abs. 8 AO nur noch in Härtefällen erlaubt, nämlich wenn dem Selbstständigen die Einrichtung eines Internetzugangs persönlich (z.B. altersbedingt) oder wirtschaftlich (finanziell) nicht zumutbar ist. Der Härtefallantrag kann stillschweigend durch die Papierabgabe gestellt werden.
Nicht akzeptiert wird der allgemeine Einwand, das Internet sei unsicher. Denn bei ELSTER werden die Daten verschlüsselt übertragen und das kostenlose Produkt »ELSTER-Basis« ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden und gewährleistet damit nach Auffassung der Finanzverwaltung ein hinreichendes Maß an Datensicherheit.
→ Ratgeber Gewinnermittlung: EÜR - wissen, wie es geht
→ Ratgeber Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart
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