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Vorsteuerabzug - Wann muss die Vorsteuer berichtigt werden
Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.
Die größte Bedeutung hat diese Vorschrift (§ 15a UStG) bei umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäuden. Meist muss der Unternehmer Vorsteuer an den Fiskus zurückzahlen. Aber in manchen Fällen, beispielsweise beim Übergang vom umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer zum Regelbesteuerer, kann sich der Unternehmer damit auch eine ansehnliche Steuererstattung sichern
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Um was es geht
2.Vorsteuerberichtigung oder -korrektur: Es gibt Unterschiede
2.1Die Vorsteuer wurde fälschlicherweise geltend gemacht
2.2Der Rechnungsbetrag mindert sich nachträglich
2.3Die Verhältnisse ändern sich später
3.Warum gibt es die Vorsteuerberichtigung?
4.Die Voraussetzungen im Überblick
5.Der Berichtigungszeitraum
5.1Berichtigungszeitraum bei Grundstücken: zehn Jahre
5.2Berichtigungszeitraum bei anderen Wirtschaftsgütern: fünf Jahre
5.3Beginn und Ende des Berichtigungszeitraums
6.Berichtigungsobjekte: Hier kann es zu einer Vorsteuerberichtigung kommen
6.1Investitionsgüter
6.2Nur einmalig für Umsätze genutzte Wirtschaftsgüter
6.3Einbau von Bestandteilen in und sonstige Leistungen an Wirtschaftsgütern
6.4Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
6.5Selbstständige sonstige Leistungen
7.Die Bagatellgrenze von 1.000,– €
8.Leistungsbezug für Ihr Unternehmen?
8.1Eine Leistung für Ihr Unternehmen
8.2Ausschließlich privat genutzte Gebäude
8.3Gemischt genutzte Gebäude
9.Die Verhältnisse ändern sich
9.1Rückzahlung oder Erstattung?
9.2Diese Vorgänge wecken das Interesse des Finanzamts
9.3So lange wird mit dem ursprünglichen Vorsteuerabzug verglichen
10.Änderungen, die zu Vor- oder Nachteilen führen können
10.1Änderung der Verwendungsverhältnisse bei gemischten Umsätzen
10.2Verkauf oder Entnahme eines Wirtschaftsguts
10.3Rechtsänderungen sind auch Änderungen
10.4Der ursprüngliche Vorsteuerabzug war unzutreffend
11.Stets nachteilige Änderungen
11.1Von umsatzsteuerpflichtigen zu umsatzsteuerfreien Umsätzen
11.2Von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen zur eigenen Wohnung
11.3Von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung
12.Stets vorteilhafte Änderungen
12.1Von umsatzsteuerfreien zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
12.2Von der eigenen Wohnung zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
12.3Von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung
13.Die Änderung der Verhältnisse darf keine Bagatelle sein
14.Wann erfolgt die Vorsteuerberichtigung?
14.1Sofortige Berichtigung bei Verkauf oder Entnahme
14.2Berichtigung in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
14.3Berichtigung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung
15.So wird die Vorsteuerberichtigung in die Formulare eingetragen
16.Besonderheiten bei Immobilien
16.1Verzögerter Beginn des Berichtigungszeitraums
16.2Leerstand nach einer Zeit der Vermietung
16.3Vorteile durch Option beim Grundstücksverkauf
16.4Steuerliche Folgen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
16.5Vorsorgliche Option im Kaufvertrag – aber unbedingt
17.Auswirkungen bei der Einkommensteuer
17.1Berichtigungsbeträge sind Einnahmen bzw. Ausgaben
17.2Private Nutzung von Gebäudeteilen
18.Schritt für Schritt zum richtigen Ergebnis
19.Berechnungsschema für ein Berichtigungsobjekt
20.Fallbeispiele
20.1Vom Kleinunternehmer zum Regelbesteuerer
20.2Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen an vermietetem Gebäude
20.3Umsatzsteuerfreier Verkauf eines Gebäudes
20.4Pkw-Entnahme nach Reparaturen
20.5Pkw-Entnahme nach Einbau von Bestandteilen
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