Warum man den Patienten-Fragebogen besser daheim ausfüllt
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Als Patient kennt man das: Konsultiert man erstmals einen Facharzt oder lässt sich in einer Klinik behandeln, drückt einem das Praxispersonal einen Fragebogen in die Hand. Dabei handelt es sich um den sogenannten Anamnesebogen.
Die Übersetzung des altgriechischen Begriffs "Anamnese" bedeutet "Vorgeschichte", womit der Zweck des Papiers bereits benannt wäre: Der Fragebogen soll vor dem Arztgespräch im Behandlungszimmer Details aus der Krankengeschichte sammeln. Auf die Angaben des Patienten kann der Arzt dann Bezug nehmen oder sie als Hintergrundinformation für seine Diagnose nutzen.
Was wollen Ärzte wissen?
Die Länge des ausgehändigten Fragebogens variiert je nach Praxis und Profession des Behandlers; in Kliniken summiert sich der Umfang zuweilen auf eine kleine Broschüre.
Fragen Sie im Vorfeld in Praxis oder Klinik an, ob es solch einen Anamnesebogen gibt und ob Sie ihn zu Hause ausfüllen können. Das spart Zeit, wenn Sie zum Beispiel nicht alle gewünschten Angaben sofort im Kopf haben.
Zu den Standards zahlreicher Patienten-Fragebögen gehören – neben den üblichen Angaben zur Person wie Name, Ort und Telefonnummer – folgende Angaben:
→ Geschichte der Vorerkrankungen,
→ schwerwiegende Krankheiten in der Familie,
→ Operationen,
→ Impfungen und Einnahme von Medikamenten,
→ Unverträglichkeiten und Allergien,
→ Alkohol- und Nikotingenuss, Suchterkrankungen und
→ Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen.
Auch zu den aktuellen Beschwerden könnten bereits schriftlich Details abgefragt werden. Diese Fragen stellt der Arzt jedoch eher im direkten Gespräch.
Muss ich alle Fragen beantworten?
Grundsätzlich ist der Patient zum Ausfüllen des Anamnesebogens nicht verpflichtet. Er hat das Recht, Angaben zu verweigern. Ob eine solche Haltung allerdings ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patient fördert, muss jeder für sich entscheiden.
Letztlich schützt eine umfassende Anamnese den Patienten vor eventuellen Risiken einer falschen Therapie. Die Arztpraxis wiederum schützt sie vor Fehlern etwa bei der Verschreibung von Medikamenten. Hält der Arzt die Beantwortung offener Fragen allerdings für unerlässlich, kann er die Behandlung verweigern.
Auch aus juristischen Gründen sollte der Patient ein Interesse daran haben, möglichst viele der Anamnesefragen korrekt zu beantworten. Sollte es schlimmstenfalls nach der Behandlung zu einer Klage wegen eines vermuteten ärztlichen Kunstfehlers kommen, wird der Fragebogen zur Beweisführung herangezogen.
Vermeiden Sie falsche oder fehlerhafte Angaben im Patienten-Fragebogen. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arzt kann Ihnen das auf die Füße fallen – und teuer werden.
Sind meine persönlichen Daten in guten Händen?
In jedem Fall kann man sicher sein, dass die sehr persönlichen Auskünfte beim behandelnden Arzt in guten Händen sind. Stichwort: Schweigepflicht. Zudem sorgt er dafür, die abgefragten Daten sicher aufzubewahren, und zwar in der Patientenakte, die der Mediziner normalerweise nicht weitergibt.
Apropos Datenschutz: Gemäß § 28 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz dürfen Ärzte ausschließlich solche Angaben über die Gesundheit des Patienten erheben, die zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung und der Behandlung erforderlich sind. Sollte dem Patienten also nicht klar sein, wofür bestimmte Angaben notwendig sind, kann er gezielt nachfragen.
Was muss ich bei individuellen Gesundheitsleistungen beachten?
Zahlreiche Facharztpraxen bieten neben der normalen Behandlung noch sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Dabei handelt es sich um Zusatzuntersuchungen, Zusatzleistungen oder Zusatzdiagnosen, die – zumindest von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen – selbst gezahlt werden müssen.
Entsprechende Vordrucke für die "Bestellung" solcher Selbstzahler-Leistungen sollen sich durchaus schon "versehentlich" unter den Patientenfragebogen gemischt haben. Mitunter übersieht man das im Papierwust, zu dem oft auch eine separate Datenschutzerklärung gehört.
Achten Sie darauf, dass Sie nur den Anamnesebogen ausfüllen und unterschreiben. Gleiches gilt für den Datenschutz. Bei weiteren Dokumenten fragen Sie sicherheitshalber beim Praxispersonal nach, ob diese Sie zum Kauf und zur Bezahlung zusätzlicher Leistungen verpflichten.
(MS)