Gesundheitsvorsorge
Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG
Pflegefall
Für den Pflegenden ist die Pflege eines Menschen nicht nur mit hohem persönlichem Einsatz, sondern unter Umständen auch mit finanziellen Einbußen verbunden, die durch die Pflegeversicherung nur bedingt ausgeglichen werden. Oft stehen Betroffene ratlos vor der Fülle an Fragen, Formalitäten und Möglichkeiten und verlieren den Überblick über alles, was es zu tun und zu beachten gibt. Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen, bei diesen täglichen Herausforderungen der Pflege helfen, indem alle Themen rund um die Pflege umfassend und verständlich vorgestellt und erläutert werden. Beinhaltet alle Änderungen der Pflegereform 2024