Telefonische Krankschreibung wieder möglich - diese Voraussetzungen gelten
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Telefonische Krankschreibung wieder möglich - diese Voraussetzungen gelten

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Wer an einer Krankheit mit »absehbar nicht schwerem Verlauf« leidet, kann sich jetzt wieder telefonisch krankschreiben lassen. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Voraussetzungen dafür gelten.

Die Regelung gilt bereits seit dem 7.12.2023.

 

Inhalt

 

Bei welchen Erkrankungen ist eine telefonische Krankschreibung möglich?

Den Gang in die Arztpraxis darf sich unter anderem sparen, wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet. Von »Husten, Schnupfen oder Heiserkeit« spricht die Bundesregierung, von »Erkrankungen wie leichten grippale Infekten« aber auch von »Krankheiten ohne schwere Symptome« (Quelle).

Das bedeutet eine Erweiterung der telefonischen Krankschreibung gegenüber der Regelung während der Corona-Krise: Damals konnte man sich nur wegen Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben lassen, jetzt werden alle Krankheitsbilder mit »absehbar nicht schwerem Verlauf« abgedeckt, zitiert tagesschau.de Monika Lelgemann, Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (Quelle).

Nicht vergessen:

Auch bei telefonischer Krankschreibung müssen gesetzlich Krankenversicherte die Versicherungskarte der Krankenkasse in der Arztpraxis vorlegen. Das bedeutet, dass man – wenn man wieder gesund ist – doch noch kurz in der Praxis vorbeigehen muss.

Kann ich mich von jedem Arzt telefonisch krankschreiben lassen?

Nein – Voraussetzung für das unkomplizierte Verfahren ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.

Wie lange gilt die Krankschreibung?

Wer wegen einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig ist, kann bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden.

Kann die Krankschreibung telefonisch verlängert werden?

Nein. Wer eine Folgebescheinigung braucht, muss in die Praxis kommen.

Ausnahme: Wenn die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) während eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

Was gilt bei Videosprechstunden?

Bei Videosprechstunden gelten großzügigere Regelungen:

  • In der Praxis bekannte Patienten können bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden,

  • bisher in der Praxis nicht bekannte Patienten können bis zu drei Tage krankgeschrieben werden.

Folgebescheinigungen können nur dann per Video ausgestellt werden, wenn die erste Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung erfolgt ist.

Ist der Arzt verpflichtet, mich krankzuschreiben?

Nein. Ob überhaupt eine Krankschreibung ausgestellt wird, ob sie telefonisch erfolgen kann oder man doch in die Praxis kommen muss entscheidet allein der Arzt.

Wie lange gilt die Regelung?

Die Krankschreibung per Telefon gilt seit dem 7.12.2023 und soll dauerhaft möglich bleiben.

(MB)

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