Grundsteuer für Ferienhäuser?
Auch ein Ferienhaus kann bei ganzjähriger Nutzbarkeit eine »Wohnung« im Sinne des Grundsteuergesetzes sein. Das hat der BFH entschieden.

Grundsteuer für Ferienhäuser?

 - 

Auch ein Ferienhaus kann bei ganzjähriger Nutzbarkeit eine »Wohnung« im Sinne des Grundsteuergesetzes sein. Das hat der BFH entschieden.

Der Begriff »Wohnung« im bewertungsrechtlichen Sinne setze nicht voraus, dass die Räume zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind oder dauernd genutzt werden, erklärten die Richter. Daher könne auch ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus, in dem sich Nutzer nur vorübergehend zu Erholungszwecken aufhalten, eine Wohnung im Sinne des § 5 Absatz 2 Grundsteuergesetz sein.

Das gilt auch dann, wenn baurechtliche Vorschriften eine Dauernutzung ausschließen: Entscheidend ist, dass die Räume zur Führung eines selbstständigen Haushalts während des ganzen Jahres, das heißt zu jeder Jahreszeit, geeignet sind – also auch winterfest sind.

Telefon, Internet, Fernsehen, Briefkasten nicht erforderlich

Zudem handelt es sich auch dann um eine Wohnung, wenn weder Anschlüsse für Telefon, Internet und Fernsehen noch ein Briefkasten vorhanden sind. Diese Ausstattungsmerkmale gehören nach der Auffassung des BFH nicht zu den für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Einrichtungen (BFH-Urteil vom 26.8.2020, Az. II R 39/18).

auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Seit dem 1.1.2023 gilt für den Kauf und Einbau privater Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer mehr auf diese Anlagen erhoben wird. Ein Urteil aus München bestätigt, dass auch rückwirkend gezahlte Umsatzsteuer zurückgefordert mehr

  • [] Wichtige Entscheidung für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Auch wenn der Betrieb der Anlage seit 2022 steuerfrei ist, können nachträgliche Betriebsausgaben, die mit früheren steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhängen, weiterhin abgesetzt werden. mehr

  • [] Das FG Münster hat entschieden, dass für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Im vorliegenden Fall konnte ein solches Interesse jedoch nicht festgestellt mehr

  • [] Mit Sonderzahlungen auf ein Immobiliendarlehen spart man Zinskosten. Zudem steigt der Tilgungsanteil bei künftigen Zahlungen der Darlehensrate. Die Sondertilgung hat somit einen Zinseszinseffekt auf die Restlaufzeit, und man ist den Kredit schneller los mehr

Weitere News zum Thema