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Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
Wir beantworten u.a. folgende Fragen:
Was zählt alles zu den Mieteinnahmen bei einer möbliert vermieteten Wohnung?
Welche Kosten können Sie für die möblierte Wohnung absetzen?
Wie können Sie die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände geltend machen?
So füllen Sie die Anlage V aus
Was ist zu beachten, wenn Sie ein möbliertes Zimmer Ihrer Mietwohnung untervermieten?
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann die Vermietung lohnt
2.Das sind die Mieteinnahmen
2.1Miete
2.2Nebenkosten
2.3Entgelt für die Nutzung der Einrichtung
2.4Entgelt für Nebenleistungen des Vermieters
2.5Einnahmen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig
3.Diese Aufwendungen sind Werbungskosten
3.1Direkt zurechenbare Aufwendungen
3.2Indirekt zurechenbare Aufwendungen
3.3Die wichtigsten Aufwendungen
3.3.1Anschaffungs- und Herstellungskosten
3.3.2Finanzierungskosten und Geldbeschaffungskosten
3.3.3Instandhaltungen und Renovierungen (Erhaltungsaufwand)
3.3.4Nebenkosten
3.4So berechnen Sie die Werbungskosten
4.Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände
4.1So ermitteln Sie die Anschaffungskosten
4.1.1Fall 1: Sie nutzen den Gegenstand von Anfang an für die Vermietung
4.1.2Fall 2: Sie statten die Wohnung mit bisher privat genutzten Gegenständen aus
4.1.3Fall 3: Sie erwerben den Einrichtungsgegenstand unentgeltlich
4.2So ermitteln Sie die Abschreibung
4.2.1Grundsatz: Verteilung über mehrere Jahre
4.2.2Sofort abschreibbar: Einrichtungsgegenstände bis zu 800,– €
4.2.3Abschreibung im Jahr von Kauf oder Verkauf
4.2.4Der Einrichtungsgegenstand wird vorzeitig ersetzt
4.2.5Verkauf von Gegenständen wegen Aufgabe der Vermietung