Sturmtief Friederike: Hessen und Niedersachsen unterstützen Geschädigte

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Das Sturmtief Friederike hat im Januar zum Teil beträchtliche Schäden verursacht. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Steuerliche Verfahrensvereinfachungen sollen Abhilfe schaffen.

Das Finanzministerium Niedersachsen teilt mit, dass das Land zur Vermeidung unbilliger Härten die durch das Sturmtief geschädigten Bürgerinnen und Bürgern unterstützen und insbesondere den in besonderer Weise betroffenen Wald- und Forstbesitzern mit steuerlichen Erleichterungen entgegenkommen will (Pressemitteilung vom 30.1.2018).

  • Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum 31. Mai 2018 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Ein entsprechender Erlass ist den niedersächsischen Finanzämtern zugegangen.

  • Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des sog. Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt. Außerdem können Betriebsinhaber mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bei erheblicher Schädigung des Baumbestandes von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen.

  • Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbstständige Arbeit verschaffen die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung unbürokratische Hilfe.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen einer in Betracht kommenden Stundung oder eines eventuellen Erlasses der Grund- oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.

In Hessen regelt ein sieben-seitiger Erlass vom 31.1.2018 die Hilfsmaßnahmen (hier ist er veröffentlicht). Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. Mai 2018 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer stellen.

  • Sind unmittelbar durch das Sturmtief Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.

  • Bei beweglichen Anlagegütern, die als Ersatz für vernichtete oder verloren gegangene bewegliche Anlagegüter angeschafft oder hergestellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren (Begünstigungszeitraum) Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden.

  • Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden am Grund und Boden können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Gleiche gilt für Aufwendungen zur Wiederherstellung von Hofbefestigungen und Wirtschaftswegen, wenn der bisherige Buchwert beibehalten wird.

  • Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Schadensereignis betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG, bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies dokumentiert.

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